Leuchtbuchstaben

cashfix.de - much ado about nothing.

Cashfix.de, bzw. die dahinter stehende Multi-Media-Trade GmbH, ist eine Firma, die gebrauchte Dinge - insbesondere CD, DVD, Videospiele, Konsolen - ankauft. Der Verkäufer scannt die EAN-Codes ein, druckt einen Paketaufkleber aus und schickt das Zeug dann an Cashfix.de.

Am 19. November 2014 hat nun das Amtsgericht Hagen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und den Kollegen Dr. Dirk Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.Read more


Unternehmensakquisition und Insolvenzplan (Literaturtipp)

Am Wochenende hatte ich Zeit, bei strahlendem Sonnenschein ein wenig zu lesen.

In der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht bin ich auf einen interessanten Aufsatz von Christian Bünkmans über "Unternehmensakquisition über einen Kapitalschnitt im Insolvenzplanverfahren" (gestoßen ZIP, 2014, 1857).

Klingt langweilig, ist aber spannend.

Hintergrund ist folgender: Read more


Symbolbild Industrie

Mehr als nur Qualität

Qualitätstagung des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) in Frankfurt.

Ein Ausflug in den Businessflügel des Steigenberger Airport Hotels ist  wie ein Ausflug zurück in die 80er – beim Anblick der großen glatten Flächen und der Messingleisten muss ich unweigerlich an Chaka Khan und Synthesizerklänge denken.

Aber heute geht es um Qualitätskriterien für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren. Um Normen und Prüfungsordnungen. Um GOI und ISO und um Rechnungswesen nach dem SKR-InsO. Nicht ganz so funky, aber auch gut. Vielen Dank an Dr. Bergner, den Geschäftsführer des VID e.V., für die Organisation und die Kollegen Michael Bremen, Jens Wilhelm V, Dr. Friedrich L. Cranshaw, Markus Glaser und Dr. Frank Thomas Zimmer für ihre Vorträge.Read more


Verlassene Kaserne

Arbeitgeber zahlt Gehalt zu spät? Risiko für Arbeitnehmer (Insolvenzanfechtung)

Eine typische Krisensituation: Dem Arbeitgeber geht es finanziell nicht so gut, Löhne und Gehälter können nicht pünktlich gezahlt werden. Zunächst halten die Mitarbeiter still, aber irgendwann rumort es. Damit die Mitarbeiter "bei der Stange bleiben", sprich, weiterhin ihre Arbeitsleistung erbringen, zahlt der Arbeitgeber das rückständige Gehalt, oder zumindest Teile davon.

So weit, so gut. Was die meisten Arbeitnehmer aber nicht wissen, ist, dass im Fall einer späteren Insolvenzeröffnung die Gefahr besteht, dass der Insolvenzverwalter die in der Krise bezahlten Löhne zurückfordert.

So auch in dem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 10. Juli 2014 entschiedenen Fall (IX ZR 192/13):Read more


"GmbH überschuldet – wir helfen!" (BFH zu Firmenbestattungen)

"So sanieren Sie clever Ihre insolvenzbedrohte GmbH und ziehen sich clever als GF zurück. Nutzen Sie perfekte, völlig regressfreie und haftungsentlastende Alternativen und sichern Sie Restwerte legal ab."

oder

"GmbH in Not? Raus aus der persönlichen Haftung! Sichern Sie ihre Existenz und ihren guten Namen!"

Ähnliche Anzeigen kennen Sie vielleicht aus dem Kleinanzeigenteil der Tageszeitungen oder aus dem Internet.Read more


Hamburg

BGH zeigt Weg zur anfechtungsfesten Direktzahlung

Wenn dem Auftragnehmer die Pleite droht, ist guter Rat teuer.

Die Direktzahlung vom Auftraggeber an Lieferanten des Auftragnehmers ist heikel, da diese regelmäßig angefochten werden kann, wenn der Auftragnehmer später insolvent wird. Für den Lieferanten bedeutet das, dass er die Ware herausgegeben hat, aber die vom Auftraggeber erhaltene Zahlung wieder an den Insolvenzverwalter der Auftragnehmerin herausgeben muss.

Nun hat der Bundesgerichtshof im gestern veröffentlichten Urteil vom 17. Juli 2014 zu IX ZR 240/13 gezeigt, wie eine Direktzahlung anfechtungsfest funktioniert und damit ohne Risiko für den Lieferanten.Read more


Gericht, Verwaltung und EDV am Beispiel von Deliktforderungen

Das Amtsgericht Münster musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob es möglich ist, zusätzlich zu einer bereits festgestellten Forderung noch den Rechtsgrund der unerlaubten Handlung anzumelden.

In einem sehr sorgfältig begründeten Beschluss vom 1. März 2004 (77 IN 35/01) hat es das bejaht.Read more


BGH weitet Pfändungsschutz aus.

Nach § 36 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) gehören "Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, [...] nicht zur Insolvenzmasse". Das Gesetz verweist auf eine ganze Reihe von Normen aus der Zivilprozessordnung (ZPO), die "entsprechend" gelten.

Trotzdem war - und ist - streitig, welche Einkünfte im Einzelnen unter diese Regel fallen und für welche Teile des Einkommens der Schuldner Pfändungsschutz nach § 850i ZPO beantragen kann und ob nur das Einkommen von Erwerbstätigen geschützt sein soll.Read more


Graffiti

Insolventer Ex-Anwaltsnotar als Unternehmensberater (BGH)

Der Bundesgerichtshof hat im gestern veröffentlichten Beschluss vom 26. Juni 2014 (IX ZB 87/13) zu einer Frage Stellung genommen, die mich auch schon mehrfach beschäftigt hat:

Wie ist das Einkommen eines Insolvenzschuldners zu behandeln, der bereits Altersrente bezieht und daher keine Erwerbsobliegenheit mehr hat? Read more