Foto vom Anwaltstag 2011 in Strassburg

Vortrag zu Kanzleisoftware auf dem virtuellen Anwaltstag

Ich beschäftige mich schon ewig mit Software (z.B. hier und hier).

Für die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement - ein Verein von Anwälten die sich damit beschäftigen, wie eine Anwaltskanzlei gut geführt wird - habe ich gerade den Marktüberblick zu Kanzleisoftware aktualisiert. Deswegen sollte ich eigentlich auf dem Anwaltstag in Wiesbaden einen Vortrag dazu halten.

Andreas R. J. Schnee-GronauerWie viele andere Veranstaltungen musste auch der Anwaltstag, zu dem jedes Jahr tausende Anwälte kommen, abgesagt werden. Das heißt, abgesagt wurde er gar nicht: er findet virtuell statt. Eine ganze Woche lang gibt es Live-Streams, Online-Fortbildung und Diskussionen.

Und deswegen habe ich meinen Vortrag aufgenommen. Vom 15.06. bis zum19.06. kann der Video-Stream kostenlos angesehen werden (Registrierung auf der Seite des Anwaltstages). Rund eine halbe Stunde lang erzähle ich, was sich bei den Programmen tut und was sich seit dem letzten Marktüberblick verändert hat.

Ich habe jede Sekunde der Aufnahme gehasst. Es fühlt sich für mich nämlich ziemlich blöde an, einem Bildschirm etwas zu erzählen.

Umso mehr freue ich mich, wenn Sie das Thema interessiert und Sie sich den Vortrag ansehen. Und natürlich über Ihre Kommentare und Rückmeldungen dazu.

Das Titelbild habe ich übrigens auf dem Anwaltstag 2011 in Strasbourg geschossen, das Beitragsbild stammt aus dem Video-Stream zur Kanzleisoftware.


Paket mit Aufkleber Anwaltakademie

Kanzleisoftware: Video-Stream auf dem virtuellen Anwaltstag

Kanzlei­software ist ein Dauerthema in vielen Kanzleien. Sie hat Auswir­kungen auf Arbeits­abläufe und bestimmt, wie gut eine Kanzlei "funktioniert" oder ob die Mitarbeiter "genervt" sind.

In den letzten Monaten habe ich mich für die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein intensiv mit dem Markt für Anwaltsoftware beschäftigt. Das wurde auch höchste Zeit, denn unser letzter großer Überblick ist immerhin von 2014 (!) - auf dem Autorenfoto im Anwaltsblatt habe ich sogar noch ein paar braue Haare (!!).

Erste Ergebnisse unseres Marktüberlicks werde ich in einem Video-Stream auf dem virtuellen Anwaltstag vorstellen.

Auf der Agenda stehen unterschiedliche Konzepte und wesentliche Unterschiede zwischen ausgewählten Programmen. Außerdem wollen wir einen Blick auf die Trends werfen, die sich im Vergleich zu unserem letztem Marktüberblick feststellen lassen.


Gier frißt Anwaltshirn (angemessener Stundensatz)

Mögen Sie Anwaltswitze? Wenn ja, habe ich einen für Sie:

Vor der Himmelstür steht ein Anwalt und fragt Petrus: "Warum musste ich so früh sterben? Ich bin doch erst 37!"

Petrus schaut in seinem Buch nach und sagt: "Nach den Stunden, die du Deinen Mandanten berechnet hast, bist Du doch schon 93."

Über ein solches Exemplar unseres Berufsstandes hatte nun der Bundesgerichtshof zu befinden (BGH, Az. IX ZR 140/19),

Einem Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag angeboten. Er beauftragte einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung.

Der legte ihm eine Vergütungsvereinbarung vor.

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Bild eines Tresors

Verschwiegenheitspflicht reloaded

Passend zum Totalversagen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beim Versuch, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag zum 01.01.2018 die sichere Kommunikation durch ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) umzusetzen, ist - ebenfalls zum 01.01.2018 - eine schon im vergangenen Mai beschlossene Änderung der Berufsordnung (BORA) in Kraft getreten. Diese lautet:

„Die Verschwiegenheitspflicht gebietet es dem Rechtsanwalt, die zum Schutze des Mandatsgeheimnisses erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zu ergreifen, die risikoadäquat und für den Rechtsanwaltsberuf zumutbar sind. Technische Maßnahmen sind hierzu ausreichend, soweit sie im Falle der Anwendbarkeit des Datenschutzrechts dessen Anforderungen entsprechen; sonstige technische Maßnahmen müssen ebenfalls dem Stand der Technik entsprechen. Abs. 3 lit. c) bleibt hiervon unberührt.“

Die neue Vorschrift konkretisiert die allgemeinen Berufspflichten der Rechtsanwälte, zu denen insbesondere die Verschwiegenheit gehört. Der Kollege Prof. Dr. Thomas Gasteyer hat dazu im jüngsten Anwaltsblatt einen kurzen Aufsatz geschrieben.

Während also die Kammer sich - vergeblich - bemüht hat, die Verschwiegenheitspflicht auszuhebeln, haben wir unser Konzept für Datenschutz, Datensicherung und Zugang überprüft und natürlich das Schloss unseres bestimmt 500 kg schweren Kanzleitresors geölt.

Nicht vergessen: nach § 203 StGB können Anwälte die Mandantengeheimnisse offenbaren mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Eine schöne - und natürlich nur theoretische - Frage für die Strafrechtler unter den Lesern wäre in diesem Zusammenhang übrigens, ob ein Kammerpräsident S. sich nach § 203 StGB in mittelbarer Täterschaft durch Unterlassen strafbar machen kann.

 


Die BRAK verstößt mit dem beA-Debakel gegen elementare Berufspflichten der Anwaltschaft

Kammern sind komische halbstaatliche Einrichtungen, von denen nicht wenige meinen, sie seien überholt, nachdem der Kampf um eine vom Staat unabhängige Anwaltschaft gewonnen zu sein scheint.

Zum einen sorgen sie für Zucht und Ordnung unter ihren Mitgliedern, die sich gegen ihre Zwangsmitgliedschaft nicht wehren können - die meisten Gerichtsverfahren gegen Anwälte wegen (angeblicher) Verstöße dürften wohl von den Anwaltskammern initiiert werden.

Zum anderen schützen sie ihre Mitglieder gegen die Konkurrenz der Nichtmitglieder, in dem sie Marktzugangsbeschränkungen errichten oder sich - wie bei Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) - zumindest darum bemühen, die bestehenden Schranken so gut es geht aufrechtzuerhalten.

Die eigentümliche Zwitternatur der Kammern zeigt sich beispielsweise daran, dass der Gesetzgeber die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verpflichtet hat, allen in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwälten ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einzurichten.

Seither mühen sich vornehmlich ältere Herren in der Kammer, dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden. Ich einem Blogbeitrag vom 26.11.2013 - also vor mehr als vier Jahren - habe ich etwas despektierlich geschrieben, die "BRAK bastelt am Anwaltspostfach". Dass die BRAK "tatsächlich" gebastelt hat, war in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen zu spüren - immerhin musste der Start schon einmal um zwei Jahre verschonen werden.

Wie sehr ich mit dem "basten" recht hatte, ist aber allgemein erst am 22.12.2017 klar geworden. Der Kollege Schwartmann hat in seinem Beitrag "Die BRAK verkauft Anwälte für dumm" das jüngste Versagen zusammengefasst. Um es kurz zu machen: durch die untauglichen Versuche der Kammer bzw. des von ihr beauftragten Dienstleisters die bisherigen Fehler zu vertuschen und irgendwie zu korrigieren, wurden mit heißer Nadel "Reparaturmaßnahmen" ergriffen, die im Ergebnis dazu führten, dass die gesamte IT-Sicherheit der Kanzleien korrumpiert wird. Ein paar (Feier)Tage vor dem verpflichtenden Start am 01.01.2018 wohlgemerkt.

In den Sozialen Medien ergießt sich eine Mischung aus Verzweiflung und Spott (#beA, #beAWahn, #beASong, #beAsongs). Einer der lustigsten der vielen, vielen lustigen Tweets dazu kommt von @anwaltsgelaber:

https://twitter.com/anwaltsgelaber/status/945606790623956992

Dass Rechtsanwalt Percy Rönneberg das Justizministerium aufgefordert hat, als Aufsichtsbehörde tätig zu werden wird wohl (leider) auch nicht helfen und ob dieses Debakel - wie die meisten Kollegen fordern, von denen ich derzeit etwas dazu lese - tatsächlich personelle Konsequenzen beim EDV-Dienstleister und bei der BRAK nach sich ziehen wird, bleibt abzuwarten. Sie wissen schon: "müsste, müsste Fahrradkette".

Liebe Verantwortliche bei der Kammer: was mich an dieser Sache wirklich, wirklich ärgert, ist nicht so sehr, wie augenscheinlich  dilettantisch Umsetzung und Kommunikation sind. Und auch nicht, dass ich wie die anderen 165.000 Anwälte seit ein paar Jahren rd. 70,00 € im Jahr für etwas bezahle, was nicht funktioniert (rd. 38 Mio. € insgesamt). Und auch nicht, das ich noch mehr Geld und Zeit für neue Hardware, Installation und Schulung aufgewandt habe.

Was mich fassungslos macht, ist, dass die Kammern offensichtlich zwei Dinge nicht hinreichend ernst nehmen, die unseren Berufsstand und die allermeisten Kollegen auszeichnen: Verschwiegenheit und aufrichtige Kommunikation.

Ein wesentliches Element anwaltlicher Tätigkeit ist doch gerade durch die besondere Verschwiegenheitsverpflichtung gekennzeichnet, die uns Anwälte - zumindest formal - von vielen anderen Berufsgruppen unterscheidet: das Anliegen unserer Mandanten ist bei uns in guten Händen und wir tun alles dafür, dass es vertraulich bleibt. Deswegen schließen wir Akten ein, installieren Datenschutzsysteme, verzichten auf die Nutzung von bestimmten IT-Diensten wie WhatsApp und so weiter. Dass die Bundesrechtsanwaltskammer das in Zusammenwirken mit dem Dienstleister aushebelt, ist schon schlimm genug. Aber dass sie erst Halbwahrheiten verbreitet und dann dazu schweigt, setzt dem ganzen die Krone auf.


Buchcover

Buch zum Kanzleikauf/Kanzleiverkauf zu gewinnen

Wir verlosen ein Exemplar unseres Praxisleitfadens "Erfolgreicher Kanzleikauf - erfolgreicher Kanzleiverkauf" aus dem Anwaltverlag. Sparen Sie auf die Schnelle 69,00 €.

Die Kollegin Nadja Neuber, der Kollege Marc Selker und ich haben ein Buch geschrieben

Es heißt "Erfolgreicher Kanzleikauf - erfolgreicher Kanzleiverkauf" und ist eine Praxisleitfaden mit Überblick über die optimale Wahl der Rechtsform. Es ist im Anwaltverlag erscheinen, hat 208 Seiten und kostet 69,00 € - hier bei Amazon. Das ist eine Menge Geld, aber der Verlag meint, für den qualitativ hochwertigen Inhalt könne müsse man das verlangen.

Aber Weihnachten steht vor der Tür (heute noch mehr als sonst) und da müssen alle Ihr Geld zusammenhalten.

Deshalb verlosen wir hier ein Exemplare unseres Buchs!

Wer es gewinnen will, schreibt bitte bis zum Montag, 18. Dezember 2017 einen Kommentar zu diesem Beitrag. Bitte eine gültige eMail-Adresse hinterlassen. Die Gewinner werden ausschließlich über diese eMail-Adresse kontaktiert. Natürlich werden die eMail-Adressen nicht weitergegeben und auch nicht für andere Zwecke verwendet. Falls es mehr als einen Interessenten geben sollte, entscheidet das Los.

Mit etwas Glück liegt das Buch dann Heiligabend bei Ihnen unter dem Baum - und die Feiertage sind gerettet!

 

Nachtrag: Der Gewinner ist bestimmt; das Buch ist verschickt - wir wünschen viel Spaß damit! 


Karussell

Onliepräsentation Kanzleisoftware KLEOS - mein Eindruck

Ich beschäftige mich schon relativ lange mit Kanzleisoftware. Nun konzipieren die Kollegin Hübner und ich den Marktüberblick Kanzleisoftware für die AG Kanzleimanagement neu - nach fünf Jahren hat er ein Update verdient.

(Auch) zur Vorbereitung dieses Updates habe ich mir heute morgen in einer Online-Präsentation das Produkt KLEOS von Wolters Kluwer zeigen lassen - eine cloudbasierte Lösung. Read more


Mal wieder Management

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein hat mich eingeladen, auf ihrer Herbsttagung etwas dazu vorzutragen, warum auch sozialrechtlich orientierte Kanzleien sich mit Kanzleimanagement und Controlling beschäftigen sollten.

Nachdem ich mich eingearbeitet habe, weiß ich, dass nicht "auch" sozialrechtlich orientierte Kanzleien Kanzleimanagement brauchen, sondern gerade diese.

Wenn man den Statistiken glauben darf, bearbeiten die im Sozialrecht tätigen Kollegen und Kolleginnen verglichen mit Anwälten aus anderen Disziplinen überdurchschnittlich viele Mandate mit denen Sie weniger Umsatz machen als alle anderen spezialisierten Kollegen. Etwa 81 % der Sozialrechtler hat einen Umsatz von weniger als 150.000 € pro Jahr. 150.000 € klingt zwar erst einmal ganz ordentlich, ist aber nach Abzug der Kosten nicht so doll. Zumal Sozialrecht eine - zumindest finde ich das - wirklich komplizierte Sache ist.

Ich freue mich sehr darauf, morgen in Berlin mit den Kollegen zu diskutieren.


Legal Tech und Beratungsprodukte

Standardisierte IT-basierte „Beratungsprodukte“ verändern den Markt für Rechtsberatung grundlegend.

Für die AG Kanzleimanagement stelle ich dieses Jahr auf dem Anwaltstag die Frage, wie „Legal-Tech“ das anwaltliche Arbeiten verändert, was Anwälte von diesen Angeboten lernen können und wie sie letztlich davon profitieren können.

Wir haben dazu Vertreter von advocado.de, flightright.de und geblitzt.de gebeten, darzustellen, was diese Angebote von klassischer anwaltlicher Beratung unterscheidet und vor allem, was erforderlich ist, um ein erfolgreiches Beratungsprodukt zu entwickeln.Read more


Seminar: So steuern Sie Ihre Kanzlei mit Kennzahlen

Knapp zwei Monate noch, bis zu meinem Seminar "Controlling in der Rechtsanwaltskanzlei" das ich regelmäßig für die Anwaltakademie halte.

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