Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein hat mich eingeladen, auf ihrer Herbsttagung etwas dazu vorzutragen, warum auch sozialrechtlich orientierte Kanzleien sich mit Kanzleimanagement und Controlling beschäftigen sollten.

Nachdem ich mich eingearbeitet habe, weiß ich, dass nicht „auch“ sozialrechtlich orientierte Kanzleien Kanzleimanagement brauchen, sondern gerade diese.

Wenn man den Statistiken glauben darf, bearbeiten die im Sozialrecht tätigen Kollegen und Kolleginnen verglichen mit Anwälten aus anderen Disziplinen überdurchschnittlich viele Mandate mit denen Sie weniger Umsatz machen als alle anderen spezialisierten Kollegen. Etwa 81 % der Sozialrechtler hat einen Umsatz von weniger als 150.000 € pro Jahr. 150.000 € klingt zwar erst einmal ganz ordentlich, ist aber nach Abzug der Kosten nicht so doll. Zumal Sozialrecht eine – zumindest finde ich das – wirklich komplizierte Sache ist.

Ich freue mich sehr darauf, morgen in Berlin mit den Kollegen zu diskutieren.