Schützen Sie Ihre Existenz:Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Ihr Unternehmen in eine Schieflage kommt!
Unternehmenskrisen führen oft auch privat zu einem Desaster.
Geschäftsführer haften für alle Zahlungen die sie in der Krise vorgenommen haben und die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags ist sogar mit Freiheitsstrafe bedroht. Vor allem „nahestehende Personen“ – also die Familie – ist in Gefahr, erhebliche Rückzahlungen leisten zu müssen.
Handeln Sie rechtzeitig – dann lassen sich oftmals negative Folgen vermeiden. Wir zeigen Ihnen in dieser Situation den Weg und helfen Ihnen, einen klaren Kopf zu behalten.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wenn Sie
- einen Weg suchen, Ihr Unternehmen zu erhalten.
- unsicher sind, ob Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen.
- die Haftung für sich oder Ihre Familie vermeiden wollen oder
- der Insolvenzverwalter Geld von Ihnen will.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und dem Komplettpaket aus Recht und Betriebswirtschaft aus einer Hand: Wir erklären Ihnen klar und ohne „Fachchinesisch“ welche Möglichkeiten es gibt, damit Sie Herr der Lage bleiben.
Sie brauchen jetzt Hilfe? Wir sind auch abends oder am Wochenende für Sie da.
Krisenpaket – „Last-Minute“
Wenn es wirklich knapp ist: Wir prüfen, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, was sonst zu veranlassen ist und ob und wie Sie eine Haftung noch vermeiden können. Ohne Schnickschnack und zum Festpreis von 1.500,00 €.
Praxisbeispiele
Ein mittelständisches Unternehmen ruft uns um Hilfe, nachdem die Bank angedroht hat, die Kredite zu kündigen. Wir können mit der Bank vereinbaren, dass die Kontokorrent-Linien trotz Kündigung für vier Wochen aufrecht erhalten werden. In dieser Zeit haben wir ein Sanierungsgutachten erstellt und mit zwei Hauptlieferanten einen Teilerlass gegen Besserungsschein verhandeln. Auf dieser Grundlage war die Bank zur weiteren Begleitung und einer umfassenden Umfinanzierung bereit. In der Folge konnte die Rentabilität verbessert und das Unternehmen saniert werden.
Ein Unternehmer steuerte auf die Insolvenz zu. Wir haben den Geschäftsbetrieb in dieser Situation auf eine Auffanggesellschaft übertragen für die der Unternehmer heute als Geschäftsführer arbeitet. Nach Verstreichen der Anfechtungsfrist wurde ein Insolvenzantrag für das alte Unternehmen gestellt. Der Insolvenzverwalter hat den gesamten Vorgang geprüft, konnte aber – natürlich – keine Ansprüche gegen unseren Mandanten finden.
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