Im Moment verbringe ich relativ viel Zeit damit, meine Mandanten vor Ansprüchen zu retten, die daraus resultieren, dass sie die Insolvenzanträge zu spät gestellt haben.
Jedenfalls meinen das – je nach Fall – der Insolvenzverwalter, die Staatsanwaltschaft oder Gesellschafter.
Klar, im Nachhinein wissen es immer alle besser, aber in der konkreten Situation ist es alles andere als einfach, zu beurteilen, ob man den Gang zum Insolvenzrichter antreten muss – insbesondere in Situationen, in denen es eine ganze Menge an dringenden Problemen gibt.
Trotzdem hilft es nichts: wer nicht auch noch sein Privatvermögen und sein Führungszeugnis aufs Spiel setzen will, muss sorgfältig kontrollieren und laufend überwachen ob die Gesellschaft zahlungsfähig ist.
Die folgende Infografik zeigt, was der Geschäftsführer prüfen muss.
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Unter Schritt 2 müssten im letzten Punkt „Ja“ und „Nein“ getauscht werden. Bei Beantwortung der Frage mit „Ja“ besteht Zahlungsunfähigkeit.
Genau so ist es. Die Grafik ist mittlerweile ausgetauscht.
Herzlichen Glückwunsch, Justitia, der Buchpreises aus unserem kleinen Gewinnspiel vom 30.11.2017 (https://www.schnee-gronauer.de/insolvenz-aber-richtig-so-vermeiden-sie-anfaengerfehler/) geht an Sie!