Nino-Hochbau

Schulden bezahlt - trotzdem Insolvenzverfahren

Die Nerven meines Mandanten liegen blank. Und das zu recht.

Er hatte - nicht zum ersten Mal - die Sozialversicherungsbeiträge nicht an die Krankenkasse gezahlt. Insgesamt waren rd. 10.000,00 € aufgelaufen. Nun war bei der Krankenkasse die Hutschnur gerissen und sie hatte einen Insolvenzantrag über das Vermögen seiner GmbH gestellt.

Noch bevor das Gericht so richtig aktiv wurde, hat mein Mandant, die kompletten Rückstände bei der Krankenkasse bezahlt. Natürlich, ohne mich vorher zu fragen.

Dabei war er davon ausgegangen, dass damit auch der Insolvenzantrag vom Tisch ist. Aber das war ein Irrtum.Read more


Reminiszenz an

Pleite durch Sanierung (Sanierungsgewinne und Steuern)

Heute ist die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Sanierungserlass, der bis dahin die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen regelte, just ein Jahr alt.

Wie ist der Stand für die Beratungspraxis?Read more


Gesellschafterfinanzierung - BFH beendet "Verlustanrechnung"

Gesellschafterfinanzierung: Früher war alles besser - jedenfalls für Gesellschafter bei der Finanzierung ihrer Gesellschaft.

Häufig geben GmbH-Gesellschafter ihrer Gesellschaft Darlehen oder bürgen, damit die GmbH einen Bankkredit bekommt. Wir hatten hier schon häufiger auf die mit diesen eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen verbundenen Probleme hingewiesen.

Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) noch ein weiteres Problem verursacht.Read more


Marodes Haus

Sicher Zufall (Firmenbestattung)

Gestern hatte ich zwei Schlussberichte aus zwei Insolvenzverfahren auf dem Tisch.

Beide Verfahren hatten nichts miteinander zu tun. Das eine Verfahren stammt aus 2008, das andere aus 2011. Die Unternehmen waren in unterschiedlichen Orten und in komplett unterschiedlichen Branchen tätig. Eines montierte Kleinteile für die Möbelindustrie, das andere projektierte und fertigte Kläranlagen.

Na ja, eine Gemeinsamkeit gab es doch: in beiden Verfahren war Herr S. aus Barsinghausen kurz vor der Pleite Geschäftsführer geworden. Dann habe ich noch ein wenig weiter gesucht und siehe da: das Gleiche bei einem Baugeschäft, einem Stahlbauer und einer Bekleidungsfirma. Na Sowas!

In einigen Fällen hatte auch ein Unternehmen, das irgendwas mit Handelsagentur und Beteiligung in der Firma trägt und in einem Reihenhaus in der Nähe der Deister-Freilicht-Bühne residiert, vorher die Anteile der späteren Schuldner übernommen.

Der Mitgeschäftsführer der Handelsagentur, Herr B., hat das gleiche Spielchen auch schon ein paar Mal gespielt. Im Internet findet sich gleich eine ganze Liste weiterer Unternehmen.

Das dahinterstehende Geschäftsmodell ist, die vermeintlich wertvollen Vermögensgegenstände - insbesondere Kundenkontakte - auf eine neue Gesellschaft zu übertragen und die Restgesellschaft in die Insolvenz zu schicken und deren Vermögenswerte billig zu erwerben. Teil dieses Gesamtpakets ist dann eben auch, die Geschäftsführung des bisherigen Unternehmens zu übernehmen.

In den Fällen die ich angeschaut habe, hat das allerdings überhaupt nichts gebracht: die neuen  Gesellschaften waren spätestens nach zwei Jahren auch insolvent und mit Ihnen die Gesellschafter - und Haftungsansprüche hat der Insolvenzverwalter natürlich auch gegenüber den alten Gesellschaftern geltend gemacht.

Der Dumme ist dabei natürlich der alte Unternehmer, denn der ist nochmal Geld losgeworden für einen unsinnigen Rettungsversuch und zahlen muss er am Ende doch. Ich halte das für Geldschneiderei mit den Ängsten und Hoffnungen der Inhaber. Hier habe ich schon einmal etwas dazu geschrieben.

Mein Tipp für Unternehmer: sparen Sie sich das Geld für den "Bestatter" und glauben Sie nicht deren Versprechungen! Einen Insolvenzantrag können Sie selber stellen - die Formulare können Sie hier herunterladen. Und je eher Sie dies nach dem Eintritt der Krise tun, um so geringer ist das Risiko das Sie selbst haften müssen und um so größer die Chance, das Unternehmen zu erhalten.

Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihre Schäfchen noch ins Trockene bringen, Ihre Familie vor Haftung bewahren und wie Sie sich vor Verfolgung durch den Staatsanwalt schützen, ist vielleicht unser Krisenberatungs-Pauschalangebot "Last-Minute" das Richtige für Sie. Hier gibt es den Flyer im pdf-Format dazu.

 


Wohnungen

Immobilien insolvenzfest in der Familie halten (BGH)

Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigt in seiner am 16.11.2017 veröffentlichten Entscheidung IX ZR 288/14 vom 12. Oktober 2017 worauf es bei Rückübertragungsklauseln ankommt, damit diese insolvenzfest sind.

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Scherbenhaufen

Und täglich grüßt das Murmeltier ... (Geschäftsführerhaftung)

Der Klassiker der Geschäftsführerhaftung aus dem Bericht des Insolvenzverwalters:

"Die Verbindlichkeiten des Schuldners stammen nach meinen Ermittlungen im Wesentlichen aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der T GmbH.

Nach Einleitung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses Unternehmens war er persönlich gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB durch diverse Sozialversicherungsträger wegen der von der T GmbH nicht abgeführten Beiträge in Anspruch genommen worden.Read more


Ordnungswidrigkeiten: Es geht um die Wurst

Gerade heute Vormittag hatte ich etwas dazu geschrieben, dass Geschäftsführer und Vorstände ein System installieren müssen, das Risiken von Rechtsverstößen erkennt und diese minimiert. Tun sie das nicht, droht ihnen die persönliche Haftung.
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Endlich wieder ruhig schlafen (Compliance in der Praxis)

Schon am 10. Dezember 2013 hatte das LG München I in seinem Urteil in der Sache 5HK O 1387/10 feststellt, dass Vorstandsmitglieder dafür Sorge zu tragen haben, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen und diese ihrer Pflicht nur dann genügen, wenn eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet wird. Inhaltlich war die Entscheidung keine große Überraschung.
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Symbolbild Berlin

Regierungsentwurf zur Anfechtung: Stundung künftig ungefährlich

Die vermeintlich unerträgliche Gerechtigkeitslücke in der Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung des § 133 InsO führt seit geraumer Zeit an der einen oder anderen Stelle zu Aufregung. Wir hatten uns dem Thema schon mehrfach gewidmet, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen eines später insolventen Rechtsanwaltes zu seinem Versorgungswerk.

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Restschuldbefreiung durch das Auge in die Brust (BGH)

Wenn ein Kollege es verbockt hat, kann man ihn prima in die Pfanne hauen. Man kann aber auch, wie es der Bundesgerichtshof (BGH) nun in seinem heute veröffentlichen Beschluss vom 9. Juli 2015 zu Aktenzeichen IX ZB 68/14 gemacht hat, eine unglaublich eleganten Lösung für die Misere finden, damit es am Ende nur lachende Gesichter gibt.

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