Bild eines Tresors

Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig

Die Zweckbindug der Corona-Soforthilfe verhindert, dass diese gepfändet werden kann, meint das Finanzgericht Münster.

Hintergrund der Entscheidung ist folgender: Ein Unternehmer betreibt einen Reparaturservice. Da er wegen der Corona-Pandemie keine Aufträge mehr bekam, beantragte er am 27.03.2020 eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000,00 €, die auch auf sein Girokonto überwiesen wurde.

Allerdings hatte das Finanzamt das Konto schon im November 2019 wegen Umsatzsteuerschulden aus den Jahren 2017 bis 2019 gepfändet; daher verweigerte die Bank die Auszahlung.Read more


Durchhalten

Personalabbau bei dauerhaft weniger Nachfrage

Professor Opaschowski beschäftigt sich mit Trends und damit, wie sich unser Leben in Zukunft entwickelt. Er meint, dass die aktuelle Situation sich dauerhaft auf den Konsum auswirken wird:

Insgesamt beobachte ich eine starke Zurückhaltung im Kaufverhalten der Leute. Und ich prognostiziere, dass das langfristig so bleibt (Link zum Zitat).

Was bedeutet es für Unternehmen, wenn die Nachfrage dauerhaft zurückgeht?

Der Verband der derzeit kränkelnden Automobilindustrie (VDA e.V) hat seine Mitarbeiter befragt. Bis Ende Juni wollen 39 % der Unternehmen Personal abbauen, wenn die Nachfrage weiter so mau bleibt. Bis Ende Juli sollen es 65 % der Mitgliedsunternehmen des VDA sein. Manche der befragten Firmen erwägen die Kürzung von bis zu 40 % der Jobs.

Aber wie packt man es an? Dafür gibt es diverse Instrumente - nachfolgend ein Überblick:Read more


Was Sie jetzt tun müssen - eine Maßnahmenliste in Stichpunkten

Im Moment geht es für die meisten Betriebe darum, irgendwie den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Wenn die COVID19-Pandemie irgendwann hoffentlich überwunden sein wird, steht die Beseitigung der finanziellen Folgen ganz oben auf der Liste

Aufhänger ist dabei, dass – nach der aktuellen Rechtslage – bis zum 01.10.2020 oder nach Verlängerung bis zum 01.04.2021 eine nun eingetretene Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden muss. Fangen Sie deswegen am besten jetzt schon an, eine Inventur bei der Liquidität zu machen.

Was ich in den letzten 20 Jahren bei der Sanierung von Unternehmen gelernt haben, haben wir nachfolgend in einer kurzen Maßnahmenliste in Stichpunkten für Sie zusammengefasst.Read more


Warum sinnlose Fragen manchmal doch sinnvoll sind (BFH)

"Willst Du mit mir gehen? 
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Vielleicht"

Sie kennen das: manchmal weiß man einfach schon vorher, dass die Antwort nicht so ausfällt, wie man es gerne hätte. Warum der Geschäftsführer eines Unternehmens trotzdem fragen muss, hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) erklärt und damit die Haftung des Geschäftsführers ausgedehnt (Urteil vom 22.10.2019, VII R 30/18).

Das ist dogmatisch richtig, aber weltfremd.Read more


Warum macht die Bank so etwas dummes?

Mein Mandant hat kein Geld.

Er ist im Rentenalter und gesundheitlich angeschlagen. Er bekommt nur eine kleine Rente; Vermögen hat er nicht. Dass sich seine finanzielle Situation jemals ändern könnte steht nicht zu erwarten.

Aus einer früheren Selbständigkeit sind ihm Schulden in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrages gegenüber einer Bank geblieben, die er in Raten zurückgezahlt hat. Irgendwelche Sicherheiten hat die Bank nicht.

In der Vergangenheit hat die Frau meines Mandanten aus ihrem ebenfalls nicht üppigen Gehalt immer das Konto ihres Mannes ausgeglichen, damit die Bank dann die Darlehensraten abbuchen kann. Nun kann und will sie das nicht mehr.Read more


Foto aus einer maroden Kaserne bei Berlin

Muss ich trotz COVID19 einen Insolvenzantrag stellen?

Seit rund zwei Wochen gibt es nun unsere kostenlose Telefonsprechstunde für Unternehmer zu COVID-19.

In dieser Zeit haben wir eine ganze Reihe von Gesprächen geführt. Nr. 1 der Rangliste der gestellten Fragen war:

„Ich habe kaum noch Einnahmen; muss ich einen Insolvenzantrag stellen?“

Dazu gibt es leider nur eine typische Anwaltsantwort: Es kommt darauf an.Read more


Tablettenröhrchen beschriftet mit

Liquiditätsspritze vom Finanzamt durch pauschalen Verlustrücktrag

Der Staat macht ernst mit den Hilfen bei der Steuer: Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe (Link zur heutigen zur Pressemeldung des BMF).

Wenn in 2020 voraussichtlich Verluste entstehen, kann in einem vereinfachten Verfahren eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge beantragen werden.

Das war grundsätzlich schon früher so (§ 10d Abs.1 Satz 1 EStG), neu ist aber die Pauschalierung. Damit fallen die sonst erforderlichen Nachweise weg.

Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 beträgt 15 % der maßgeblichen Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden (max. eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei Zusammenveranlagung).

Beispiel: Das Finanzamt hat für die Ermittlung der Vorauszahlungen für 2019 Einkünfte von 100.000,00 € zugrunde gelegt. Nun wird ein pauschaler Verlustrücktrag von 15.000,00 € abgezogen und die Vorauszahlung für 2019 auf der Grundlage von Einkünften in Höhe von 85.000,00 € neu berechnet. Die sich ergebende Differenz zu der vorher festgesetzten Vorauszahlung wird erstattet.

Von einer Betroffenheit wird regelmäßig ausgegangen, wenn die Vorauszahlungen für 2020 bereits auf null Euro herabgesetzt wurden. Die Details sollen in einem BMF-Schreiben geregelt werden, das in Kürze veröffentlicht werden soll.

Das klappt natürlich nur, wenn für 2019 überhaupt Vorauszahlungen festgesetzt wurden und diese auch gezahlt wurden.


Polizeiauto für Filmaufnahmen - mit

Soforthilfe zum Subventionsbetrug - Vorsicht bei der Antragstellung

Mein Mandant hat eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) geförderte Beratung bei einem Unternehmensberater in Anspruch genommen.

Die Beratung war gut, hat ihm allerdings ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingebracht, das nur mit einer gewissen Mühe eingestellt wurde.

Dabei ging es – aus meiner Sicht - eher um eine Kleinigkeit.

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Foto des Schriftzuges des Finanzamts Bad Bentheim:

Verlust von Verlustvorträgen bei Betriebsverpachtung (BFH)

Von „stillen Reserven“ spricht man, wenn in einem Betriebsvermögen Gegenstände mit einem niedrigeren Wert in den Büchern stehen, als dem so genannten Teilwert. Dieser Teilwert in ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG definiert) als der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.

Diese stillen Reserven entstehen, weil Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fahrzeuge abgeschrieben werden oder bei Grundstücken und Gebäuden Wertsteigerungen aufgetreten sind.

Wenn beispielsweise ein Firmenwagen zum Preis von 100.000,00 € angeschafft wird, kann der Kaufpreis über einen Zeitraum von 6 Jahren abgeschrieben werden - also rd. 16.667,00 € pro Jahr. Dieser Betrag wird als Aufwand verbucht und spiegelbildlich sinkt der Wert des Fahrzeugs. Nach sechs Jahren ist der Buchwert des Fahrzeugs auf einen Erinnerungswert von 1,00 € gesunken.

Tatsächlich hat das Fahrzeug aber natürlich nach wie vor einen Wert. Wenn Sie es beispielsweise für 20.000,00 € verkaufen könnten, ist das der Betrag der stillen Reserven.

Wenn ein Unternehmer sein Unternehmen nicht weiter betreiben will, kann er sein Gewerbe aufgeben oder verkaufen (wenn Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, rufen Sie uns unbedingt an!). In diesen beiden Fällen kommt es zur Aufdeckung der stiller Reserven. Dieser Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn muss versteuert werden.

Eine weitere Variante ist die Betriebsverpachtung: dabei lässt der Unternehmer den Betrieb ruhen und vermietet diesen mit all seinen Betriebsgrundlagen. Dabei erzielt der ehemalige Unternehmer weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb, stille Reserven werden nicht aufgedeckt, ein Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn entsteht nicht und muss deshalb auch nicht versteuert werden.

Zu einem interessanten Teilproblem bei dieser Variante hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 30.10.2019 geäußert (Aktenzeichen IV R 59/16).Read more


Änderungen im Zivil- und Insolvenzrecht zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Just heute hat der Deutsche Bundestag einen Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ angenommen (Link zum Gesetzentwurf).

Damit werden wesentliche Weichen gestellt, um es Unternehmen zu ermöglichen, die aktuelle Situation zu überstehen. Hier ein kurzer Überblick über wesentliche Punkte:Read more