Im Moment geht es für die meisten Betriebe darum, irgendwie den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Wenn die COVID19-Pandemie irgendwann hoffentlich überwunden sein wird, steht die Beseitigung der finanziellen Folgen ganz oben auf der Liste

Aufhänger ist dabei, dass – nach der aktuellen Rechtslage – bis zum 01.10.2020 oder nach Verlängerung bis zum 01.04.2021 eine nun eingetretene Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden muss. Fangen Sie deswegen am besten jetzt schon an, eine Inventur bei der Liquidität zu machen.

Was ich in den letzten 20 Jahren bei der Sanierung von Unternehmen gelernt haben, haben wir nachfolgend in einer kurzen Maßnahmenliste in Stichpunkten für Sie zusammengefasst.

Staatliche Hilfen

Natürlich müssen Sie sich mit den Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder auseinandersetzen und diese ggf. beantragen. Die wichtigsten sind Soforthilfen, der KfW-Schnellkredit 2020, das KfW-Sonderprogramm 2020 und staatliche Bürgschaften.

Das sind allesamt sinnvolle Instrumente. Bis auf die Zuschüsse erhöhen diese allerdings die Verbindlichkeiten – die dann wieder zurückgezahlt werden müssen. Das ist also nur für Unternehmen eine Option, deren Cash-Flow auch nach der Krise voraussichtlich hoch genug ist, um Zins und Tilgung zu stemmen.

Kredite

Auch „normale“ Bankkredite ein Mittel, eine Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen – wenn die Banken denn ein Darlehen gewähren.

Die dabei regelmäßig auftretende Frage ist, ob Sicherheiten aus dem Privatvermögen gegeben werden können und sollten – ebenso wie die Frage, ob Gesellschafterdarlehen gewährt werden. Das ist für Sie als Unternehmer ein Dilemma, für das es keine pauschalen Lösungen gibt.

Sie sollten das Gespräche mit der Hausbank auf jeden Fall bereits möglichst früh suchen und sich ggf. auch nach Alternativen umschauen.

Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen

Gehen Sie das Anlagevermögen sorgfältig durch. Gibt es Gegenstände, die Sie nicht zwingend brauchen? Lassen sich diese verkaufen oder ggf. beleihen?

Der Maßstab ist dabei nicht, ob es sinnvoller wäre, die Gegenstände zu behalten, sondern ob es zur Not und unter Ausschöpfung von Alternativen auch ohne ginge, um den Betrieb zu retten.

Eine solche Bestandsaufnahme könnte (vereinfacht) z.B. so aussehen:
Angepasster Anlagespiegel

Sale & Lease Back

Die Idee ist einfach: Sie verkaufe Teile des Anlagevermögens und mieten es zurück. Insgesamt sind die Kosten natürlich höher, aber das schafft Liquidität.

Auch für diese Gedankenspiele können Sie die obige Liste gut gebrauchen.

Forderungsmanagement

Die Kundenforderungen sind eine der wesentlichen Hebel für die Liquidität. Das gilt schon in normalen Zeiten, noch einmal mehr aber so wie jetzt in der Krise.

Dabei gibt es zwei Ansatzpunkte: die Erhöhung des Realisierungsgrades (also die Vermeidung von Zahlungsausfällen) und die Verkürzung der Zeit, bis zu der das Geld bei Ihnen auf dem Konto ist.

Hier gibt es eine große Palette von Maßnahmen von der Umstellung auf Vorkasse über Zahlungsanreizen z.B. durch Skonto über das Inkasso bis zum Factoring.

Tragen Sie in einem ersten Schritt erste einmal die Daten zusammen:

  • Sind alle Forderungen noch werthaltig?
  • Wie hoch sind die Forderungsausfälle im Schnitt?
  • Wie lange sind die Zahlungsfristen durchschnittlich und für bestimmte Kundengruppen?

Warenbestand

Keine Panik - wir kümmern uns.Ein weiterer wesentlicher Posten ist der Warenbestand, der sich typischerweise im Lagerumschlagshäufigkeit ausdrückt.

In normalen Zeiten gibt es gute Gründe für einen höheren Lagerbestand, aber nun muss der Gürten vielleicht enger geschnallt werden. Zudem haben Sie hier, ebenso wie beim Forderungseinzug und anders als bei der Aufnahme von Krediten das Heft des Handelns in der Hand und können flexibel agieren.

Eine Möglichkeit kann in diesem Zusammenhang auch Finetrading sein. Darunter versteht man die Finanzierung von betrieblichem Umlaufvermögen bei welcher der Finetrader als Zwischenhändler zwischen Lieferant und Käufer agiert und die Bestellung vorfinanziert.

Verbindlichkeiten/Liquiditätsmanagement

Was bei Ihren Kundenforderungen gilt, gilt natürlich genauso bei den Rechnungen die Sie zahlen müssen – nur anders herum.

  • Lassen sich Zahlungsfristen verlängern?
  • Gibt es Stundungsmöglichkeiten oder die Möglichkeit zur Anpassung von Verträgen?

Auf jeden Fall ist ein Blick in den neuen Art 240 EGBGB sinnvoll.

Ein Aspekt ist hier auch die Stundung von Steuerzahlungen, die Anpassung von Vorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Suche nach strategischen Partnern

Auch die gezielte Suche nach strategischen Partnern für Kooperationen, ein (Teil-)verkauf des Unternehmens oder eine Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital (Debt-Equity-Swap) können sinnvolle Option sein, brauchen aber etwas Zeit.

 

Wenn Sie hilfe bei der Umsetzung brauchen oder einen Partner, der Ihnen durch die aktuelle Situation hilft. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.