Diese Excel-Tabelle kann Ihre Existenz retten

Mit dieser Excel-Tabelle können Sie prüfen, ob aus geleisteten Zahlungen Ansprüche auf Geschäftsführerhaftung entstehen.

§ 64 des Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) regelt die Haftung für bestimmte Verfügungen, die der (faktische) Geschäftsführer in der Krise der Gesellschaft vorgenommen oder zugelassen hat. Im Gesetz heißt es dazu:

"Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden.
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"Endstation Pleite?" Quatsch!

Irgendwo habe ich eine Empfehlung für einen Fernsehtipp gesehen: "Endstation Pleite? Vom Kampf gegen die Schulden" heute Abend um 23:55 Uhr auf 3Sat.

Ich habe die Sendung natürlich noch nicht gesehen, aber die Beschreibung klingt so, als ob es die übliche Mischung aus geheuchelter Anteilnahme und kaum verborgener Schadenfreude ist, die mit reichlich Melodramatik angerichtet wird. Mir wird davon übel und das hat nichts mit den Protagonisten zu tun.

Das Instrumentarium für die Bewältigung von finanziellen Krisen ist ja doch recht überschaubar und die Optionen sind (leider) oft begrenzt.

Um den "Kampf mit Gläubigern und Banken und gegen den sozialen Abstieg und für den Erhalt der eigenen Würde" (so die Ankündigung) nicht zu verlieren, würde gelegentlich schon ein Berater helfen, der den Mut hat zu sagen "Rumwursteln bringt nichts; es hat keinen Sinn. Ich kann Dir nicht helfen".

Ist auch für den Erhalt der eigenen Würde nicht schlecht.


BAG zum Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich im Urteil 6 AZR 907/11 vom 12.09.2013 mit einer praktisch relevanten Frage des Insolvenzrechts beschäftigt, nämlich damit, was mit den Insolvenzforderungen passiert, die bei Bestätigung des Insolvenzplans nicht bekannt waren.

Allerdings hat es sich im Ergebnis um genau diese Frage "herumgemogelt", auch wenn es in der Pressemeldung des BAG heißt:Read more


Ab 2014 19% Liquidität futsch

Für die meisten Freiberufler ist klar, dass sie auf ihr Honorar erst dann Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn das Geld auf dem Konto ist.

Gesetzestechnisch handelt es sich bei dieser "Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten" allerdings um eine genehmigungspflichtige Ausnahme ("... kann auf Antrag gestatten ..."). Die Anwendungsfälle benennt § 20 UStG im Einzelnen.Read more


Fehlüberweisung auf falsches (Insolvenz)Konto - Geld futsch?

Ich sitze im Zug, das Telefon klingelt. Dran ist der (verständlicherweise) aufgeregte Mandant.

Sein Unternehmen war in einer ernsten Krise. Vor ein paar Monaten haben wir den Geschäftsbetrieb auf eine neue Gesellschaft übertragen und die alte wie geplant in die Insolvenz geschickt. Alle Arbeitsplätze konnten erhalten werden, die Lieferanten, Kunden und sogar die Banken sind an Bord geblieben. Auch anfechtungsrechtlich hatten wir alles in trockene Tücher gepackt, so dass es auch keinen Ärger mit dem Insolvenzverwalter gab. Der Mandant war rundum glücklich.

Nun hat ein großer Kunde eine neue Rechnung auf das Konto der alten Firma überwiesen - trotz unübersehbar riesengroßem Hinweis auf der Rechnung. Das kommt leider in solchen Situationen immer wieder vor.

der Insolvenzverwalter weigert sich, den Betrag zurückzuzahlen oder an die neue Gesellschaft weiterzuleiten. Klar, muss ja alles sorgfältig geprüft werden.

Für den Kunden bedeutet das, dass er seine Verpflichtung aus dem Vertrag gegenüber der neuen Firma nicht erfüllt hat (§ 362 BGB) - er muss also noch einmal zahlen, was der Stimmung nicht gerade zuträglich ist.

Und dann? Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: nämlich ob die Fehlüberweisung auf das Anderkonto des Insolvenzverwalters erfolgt ist oder auf ein Altkonto der Schuldnerin.

Abonnieren SIe kostenlos unseren NewsletterWenn auf das Anderkonto überwiesen wurde, sieht es ganz gut aus. Hierzu schreibt der Bundesgerichtshof: "Zahlungen, die auf einem von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingerichteten Anderkonto eingehen, fallen weder in das Schuldnervermögen noch in die Masse, sondern stehen ausschließlich dem Anwalt zu." (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 192/07). Das bedeutet, dass sich der Bereicherungsanspruch direkt gegen den Anwalt richtet und eine etwaige Masseunzulänglichkeit keine Rolle spielt.

Für Fehlüberweisungen auf das Altkonto (also den Regelfall) bestimmt allerdings § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO, dass es sich um eine Masseverbindlichkeit handelt. Sind die vorrangigen Verbindlichkeiten nicht gedeckt, darf der Verwalter also nicht auszahlen, weil er sich an die Reihenfolge des § 209 InsO zu halten hat.

Aber mit etwas Glück gibt es auch hier einen Ausweg.


Nino-Hochbau

BGH zur Kündigung von Lebensversicherungen (und Alternativen)

Der Bundesgerichtshof hat gestern, am 11.09.2013, in zwei Urteilen über die Berechnung des Rückkaufswerts von Lebensversicherungen nach erfolgter Kündigung entschieden (Urteile IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13, Pressemeldung des BGH).

Es ging dabei um zwei Fälle, in denen die Lebensversicherungen im Jahr 2004 abgeschlossen und 2009 gekündigt worden waren.Read more


Nachhilfe in Insolvenzanfechtung

Die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) ist das Bordwerkzeug des Insolvenzverwalters, mit der er Vermögensverschiebungen zu Lasten der Masse korrigieren kann.

Mit der Anfechtung die im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 119 ff. steht, hat sie bis auf den Namen nichts gemein.

Während es bei der Anfechtung nach BGB nur um Willenserklärungen geht und diese durch die Anfechtung rückwirkend unwirksam werden, geht es bei der Insolvenzanfechtung "nur" darum, irgendeine Handlung im Ergebnis wieder rückgängig zu machen. Unter dem Strich also ein normaler Anspruch, den der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes geltend macht.

Diese Unterschiede haben sich aber noch nicht bei allen Kollegen herumgesprochen.Read more


Kündigungen im Vorgriff auf den Unternehmensverkauf

Die Kündigung eines Arbeitnehmers mit dem Ziel, ein Unternehmen in Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs "aufzuhübschen" ist nicht automatisch unwirksam.

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Unser Reden: rechtzeitiges Handeln rettet Unternehmen und Unternehmer

Midia Nuri schreibt im Trialog-Blog unter der Überschrift "Wer schnell handelt, kann die Krise als Chance nutzen":

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Eigenverwaltung - Hoffnung, Glaube, Liebe

"Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36s IN 2196/13

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