Marodes Auto

Endlich Klarheit, welche Zahlungen der Schuldner im Insolvenzverfahren zu leisten hat (BGH)

Heute hat der Bundesgerichtshof sein Urteil vom 13. März 2014 veröffentlicht (IX ZR 43/12), in dem er sich mit einer praxisrelevanten Frage aus dem Bereich des Insolvenzrechts befasst.

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Wohnungen

"... läßt sich mit juristischen Kategorien nicht fassen"

Über den Kollegen Melchior aus Wismar bin ich auf ein lesenswertes Urteil des OLG Frankfurt vom 10.04.2006 gestoßen (25 U 158/03).

Inhaltlich geht es um die Anfechtung von Lebensversicherungsguthaben, die im Zeitraum der Krise von der Versicherung des Schuldners an die Ehefrau bzw. Schwiegermutter eines der Gesellschafter ausgeschüttet wurden. Read more


Bob der Baumeister für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die GmbH des Mandanten läuft nicht allzu prächtig. Na ja, das ist noch geprahlt: Sein großes und alteingesessenes Einzelhandelsgeschäft liegt in einem dieser Dinger, die man in den 70er Jahren für mondäne Malls hielt und durch deren verwaiste Flure der Wind nun Dornbüsche treibt. Die Kundschaft geht zurück, gleichzeitig steigen die Nebenkosten. Aus dem Mietvertrag kommt er nicht heraus.

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Übertragung von Nutzungsrechten beim Unternehmensverkauf

Nutzungsrechte führen immer wieder zu Überraschungen beim Unternehmenskauf.

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BGH zur persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Warenentnahmen

In seinem Urteil vom 13. Februar 2014 hat sich der Bundesgerichtshof mit der persönlichen Haftung eines Insolvenzverwalters für Entnahmen aus einem Konsignationslager befasst (Urteil vom 13. Februar 2014 – IX ZR 313/12).

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Insolvenzverwalter - Sachwalter - Sachwalter = Probleme im Prozess

Gerade habe ich versucht, einem Kollegen zu erklären, dass er auf dem Holzweg war, als er seinem Reflex gefolgt ist, und in einem Insolvenzverfahren den Verwalter als Partei kraft Amtes verklagt hat, obwohl er das Unternehmen meinte. Grundsätzlich ist das zwar richtig, aber eben nicht immer.

Über das Unternehmen war das Insolvenzverfahren eröffnet, so weit so gut. Allerdings wurde kein Insolvenzverwalter bestellt, sondern ein Sachwalter (§ 270c InsO). Dies sieht das Insolvenzrecht dann vor, wenn der Geschäftsbetrieb fortführungswürdig ist und der Schuldner die Eigenverwaltung beantragt.

Bei einer Eigenverwaltung bleibt das Unternehmen "berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen", wie es in solchen Fällen häufig im Eröffnungsbeschluss heißt. Und dies ist der entscheidende Unterschied zum Insolvenzverwalter.

Während auf letzteren das Verwaltungs- und Verfügungsrecht übergeht (§ 80 Abs. 1 InsO), ist dies beim Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren anders. Dessen Pflichtenkreis des Sachwalters umreist § 274 InsO in Verbindung mit § 22 Abs. 3 InsO.

Seine Aufgabe beschränkt sich im Wesentlichen auf die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners und auf die Überwachung der Geschäftsführung im eröffneten Insolvenzverfahren.

Abonnieren SIe kostenlos unseren NewsletterDer Sachwalter ist daher auch - anders als der Insolvenzverwalter - nicht Partei kraft Amtes. Dies ergibt sich übrigens bereits daraus, dass ihm in § 280 InsO die Prozessführungsbefugnis zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen nach den §§ 92 und 93 InsO sowie Anfechtungsansprüchen nach §§ 129 ff. InsO ausdrücklich zugewiesen wurde – dies wäre nicht erforderlich, wenn die allgemeine Prozessführungsbefugnis bereits auf den Sachwalter übergegangen wäre.

Dass es für die Passivlegitimation auf den Übergang der Verfügungsgewalt ankommt, ergibt sich auch aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 22. Dezember 2005 (Az. I-7 U 148/05), dieses führt bei flüchtiger Lektüre allerdings in die Irre, denn das Gericht hatte die Prozessführungsbefugnis des "Sachwalters" bejaht.

Allerdings handelte es sich um den vormaligen Insolvenzverwalter in diesem Verfahren, der nach Bestätigung eines Insolvenzplans noch die ausschließliche Verfügungsgewalt über das Vermögen der Schuldnerin innehatte. Mit dem Sachwalter im Rahmen der Eigenverwaltung hat dieses Amt nur die Bezeichnung gemein.

Hier hatte der Kollege mit Zitronen gehandelt und sich den falschen Beklagten ausgesucht. Schlecht für ihn, gut für mich.

Wenn Sie einen Insolvenzverwalter oder Sachwalter verklagen wollen oder ein Insolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren planen, rufen Sie mich an.


furor principum in Unternehmenskrisen - alle gegen mich!

Wir beraten Unternehmer in Sondersituationen - oft wenn es im Unternehmen kriselt. Dann hilft nichts: erst einmal müssen alle Fakten auf den Tisch, hell ausgeleuchtet und seziert werden, damit Schlimmeres verhindert wird; das tut manchmal weh.

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Endlich: Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts im Bundesrat

Anlässlich des Falls eines just vom Landgericht München (nicht rechtskräftig) verurteilten Steuerhinterziehers hält der Kollege Hoenig den von Axel Hansen und Lukas Koschnitzke in ihrem lesenswerten Zeit-Artikel geäußerten Vorschlag, den Finanzbeamten alle Belege einreichen, mit dem Hinweis, man sei selbst nicht in der Lage, die korrekten Summen abzuleiten, für

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EU-Kommission bringt viel Bewegung ins Insolvenzrecht

Die EU-Kommission hat heute eine Reihe von Grundsätzen für die nationalen Insolvenzverfahren vorgestellt, mit denen der Schwerpunkt von der Abwicklung auf die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potentiell rentablen Unternehmen verlegt werden soll.

Mit der heute angenommenen Kommissionsempfehlung soll ein kohärenter einheitlicher Rahmen für das einzelstaatliche Insolvenzrecht ermöglicht werden. Read more