Anlässlich des Falls eines just vom Landgericht München (nicht rechtskräftig) verurteilten Steuerhinterziehers hält der Kollege Hoenig den von Axel Hansen und Lukas Koschnitzke in ihrem lesenswerten Zeit-Artikel geäußerten Vorschlag, den Finanzbeamten alle Belege einreichen, mit dem Hinweis, man sei selbst nicht in der Lage, die korrekten Summen abzuleiten, für

„Eine Verteidigungsstrategie gegen den Wahnsinn im Steuerrecht, dem man nur noch mit solchem zivilen Ungehorsam begegnen kann.“

Nun haben aber die Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die Sache in die Hand genommen und am 2. November 2012 den „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)“ beschlossen – dieses Werk fiel leider der Diskontinuität zum Opfer und soll nun heute im Bundesrat verhandelt werden. Rechts so, wackere Streiter für Einfachheit!

Das Thema kompliziertes Steuerrecht ist allerdings nicht so ganz neu, wie beispielsweise dieser Versuch zeigt:

„Da im übrigen die Einzelheiten der verwickelten Regelung, wie die Finanzamtsvorsteher übereinstimmend erklären, weder den Finanzbeamten noch dem Steuerzahler verständlich sind, erscheint es im Interesse der dringend erforderlichen Vereinfachung des Steuerrechts geboten, …..“

Dieses Zitat stammt aus der Begründung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gegen das „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes“ vom 20. Juli 1956.

Das „erste Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes“ wurde übrigens noch in der ersten Wahlperiode des Bundestages am 10.12.1952 verabschiedet, also vier Jahre bevor der Bundesrat eine Vereinfachung für dringend geboten hielt.

Seither steht die Vereinfachung des Steuerrechts nahezu pausenlos auf der Agenda aller Regierungen und Parteien in allen Bundestagen, Landtagen und Gemeindeparlamenten. In der Regel geht es dabei natürlich nicht um Vereinfachung, sondern (auch) darum, mit dieser Begründung Schlupflöcher zu schließen und/oder für die eigene Klientel zu öffnen.

Ich meine ja, jede Gesellschaft bekommt das Steuerrecht, dass sie verdient.