3. April 2014
Übertragung von Nutzungsrechten beim Unternehmensverkauf
Nutzungsrechte führen immer wieder zu Überraschungen beim Unternehmenskauf.
2. April 2014
Der „Vorhersager“ meint, die Nachfrage nach Unternehmen steigt
Unser (na ja, fast) direkter Mitbewerber KPMG vermeldet in seinem halbjährlich erscheinenden KPMG Predictor - also dem "Vorhersager" - dass sowohl der Übernahmeappetit der Unternehmen als auch Ihre Fähigkeit Übernahmen zu finanzieren in 2013 weiter gestiegen sind (hier zur Pressemeldung).
1. April 2014
Herzlichen Geburtstag M.E.Z.
Heute vor 121 Jahren, am 1. April 1893, trat das "Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung" vom 12. März 1893 in Kraft.
31. März 2014
BGH zur persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Warenentnahmen
In seinem Urteil vom 13. Februar 2014 hat sich der Bundesgerichtshof mit der persönlichen Haftung eines Insolvenzverwalters für Entnahmen aus einem Konsignationslager befasst (Urteil vom 13. Februar 2014 – IX ZR 313/12).
27. März 2014
Insolvenzverwalter – Sachwalter – Sachwalter = Probleme im Prozess
Gerade habe ich versucht, einem Kollegen zu erklären, dass er auf dem Holzweg war, als er seinem Reflex gefolgt ist, und in einem Insolvenzverfahren den Verwalter als Partei kraft Amtes verklagt hat, obwohl er das Unternehmen meinte. Grundsätzlich ist das zwar richtig, aber eben nicht immer.
Über das Unternehmen war das Insolvenzverfahren eröffnet, so weit so gut. Allerdings wurde kein Insolvenzverwalter bestellt, sondern ein Sachwalter (§ 270c InsO). Dies sieht das Insolvenzrecht dann vor, wenn der Geschäftsbetrieb fortführungswürdig ist und der Schuldner die Eigenverwaltung beantragt.
Bei einer Eigenverwaltung bleibt das Unternehmen "berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen", wie es in solchen Fällen häufig im Eröffnungsbeschluss heißt. Und dies ist der entscheidende Unterschied zum Insolvenzverwalter.
Während auf letzteren das Verwaltungs- und Verfügungsrecht übergeht (§ 80 Abs. 1 InsO), ist dies beim Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren anders. Dessen Pflichtenkreis des Sachwalters umreist § 274 InsO in Verbindung mit § 22 Abs. 3 InsO.
Seine Aufgabe beschränkt sich im Wesentlichen auf die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners und auf die Überwachung der Geschäftsführung im eröffneten Insolvenzverfahren.
Der Sachwalter ist daher auch - anders als der Insolvenzverwalter - nicht Partei kraft Amtes. Dies ergibt sich übrigens bereits daraus, dass ihm in § 280 InsO die Prozessführungsbefugnis zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen nach den §§ 92 und 93 InsO sowie Anfechtungsansprüchen nach §§ 129 ff. InsO ausdrücklich zugewiesen wurde – dies wäre nicht erforderlich, wenn die allgemeine Prozessführungsbefugnis bereits auf den Sachwalter übergegangen wäre.
Dass es für die Passivlegitimation auf den Übergang der Verfügungsgewalt ankommt, ergibt sich auch aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 22. Dezember 2005 (Az. I-7 U 148/05), dieses führt bei flüchtiger Lektüre allerdings in die Irre, denn das Gericht hatte die Prozessführungsbefugnis des "Sachwalters" bejaht.
Allerdings handelte es sich um den vormaligen Insolvenzverwalter in diesem Verfahren, der nach Bestätigung eines Insolvenzplans noch die ausschließliche Verfügungsgewalt über das Vermögen der Schuldnerin innehatte. Mit dem Sachwalter im Rahmen der Eigenverwaltung hat dieses Amt nur die Bezeichnung gemein.
Hier hatte der Kollege mit Zitronen gehandelt und sich den falschen Beklagten ausgesucht. Schlecht für ihn, gut für mich.
Wenn Sie einen Insolvenzverwalter oder Sachwalter verklagen wollen oder ein Insolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren planen, rufen Sie mich an.
26. März 2014
furor principum in Unternehmenskrisen – alle gegen mich!
Wir beraten Unternehmer in Sondersituationen - oft wenn es im Unternehmen kriselt. Dann hilft nichts: erst einmal müssen alle Fakten auf den Tisch, hell ausgeleuchtet und seziert werden, damit Schlimmeres verhindert wird; das tut manchmal weh.
21. März 2014
Praxistest für den „PraxisCheck Kanzleisoftware“
Wie ich neulich schon berichtet hatte, organisiere ich im Moment für die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im DeutschenAnwaltverein eine Veranstaltung zum Thema Software in Anwaltskanzleien.
20. März 2014
Cleverle
Von (Nicht-mehr-so-ganz-)Neuberlinern hört man oft, wie schrecklich der Schwabe sei. Sogar Wladimir Kaminer beäugt sie mit Verwunderung.
18. März 2014
Karriere: ReNo, „Rechtsexperte“, Geldstrafe, …
Beim Aufräumen ist mir die Liste der "Neu beginnenden Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück" aus dem vergangenen Jahr in die Hände gefallen (hier auch als pdf).
17. März 2014
Wirtschaftskriminelle und Anwälte
"Knast ist nie kuschelig. Aber der Schwerpunkt liegt in Landsberg klar auf Resozialisierung. Dort sitzen keine harten Jungs, sondern vor allem Wirtschaftskriminelle und Anwälte."
Josef Müller auf spiegel.de zu den Haftbedingungen in der JVA Landsberg.
Immerhin scheint es eine positive Sozialprognose zu geben.Read more
Blog, Schnee-Gronauer, Rechtsanwalt. Alles was Sie wissen müssen zu Nachfolge und Unternehmensverkauf, Krisenberatung und Sanierung sowie Risikosteuerung.











