Heute vor 121 Jahren, am 1. April 1893, trat das „Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung“ vom 12. März 1893 in Kraft.

Damit wurde für das Deutsche Reich die mittlere Sonnenzeit des fünfzehnten Längengrades östlich von Greenwich als gesetzliche Uhrzeit festgesetzt.

Vorher war die jeweilige Ortszeit maßgeblich: wenn die Sonne am höchsten Stand, war Mittag. Je Längengrad variiert die Ortszeit um etwa 4 Minuten; da das Deutsche Reich seinerzeit etwa 17 Längengrade umspannte – variierte die Ortszeit an den Rändern um etwa 70 Minuten.

Da die Eisenbahngesellschaften ihre Pläne nach dem jeweiligen Sitz der Eisenbahngesellschaft aufstellten, führte dies zu einem heillosen Durcheinander und die Berechnung einer normalisierten Zeit an Knotenpunkten und Umsteigebahnhöfen war irrsinnig aufwendíg, da man ja stets wissen musste, welche Ortszeit am Sitz der Bahngesellschaft herrschte und wie sich diese vom der Ortszeit am Sitz der Bahngesellschaft des Anschlusszuges unterschied.

Nachdem in Amerika Zeitzonen mit einer Einteilung von etwa 15° erfunden worden waren, wurde das Modell auch in Europa übernommen und daraus die M.E.Z. – die „Mitteleuropäische Eisenbahnzeit“ – entwickelt.

Es gab übrigens nicht wenige kritische Stimmen, die vorrechneten, wie viel Verlust die Unternehmen machen würden, weil sie nun das Tageslicht nicht mehr richtig würden ausnutzen können und die – mehr oder minder – den Untergang des Abendlandes beschworen. Also in etwa so, wie heute bei der halbjährlich wiederkehrenden Erregung um die Sommer- respektive Winterzeit.