Beim Aufräumen ist mir die Liste der „Neu beginnenden Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück“ aus dem vergangenen Jahr in die Hände gefallen (hier auch als pdf).

„Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 50-jährigen Angeklagten Reinhardt Dietrich X. aus Melle.

Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 12. Apr. 2012 wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 €. Das Landgericht Osnabrück verwarf die Berufung des Angeklagten mit Urteil vom 20. Juli 2012 und änderte das erstinstanzliche Urteil auf die Berufung der Staatsanwaltschaft Osnabrück dahingehend, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 12,00 € verurteilt wurde. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 13. Nov. 2012 das Urteil des Landgerichts Osnabrück lediglich hinsichtlich der Höhe des ausgeurteilten Strafmaßes auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück.

Der Angeklagte hat von Oktober bis Dezember 2010 für diverse an Behörden und sonstige Stellen gerichtete Schreiben Briefköpfe sowie Stempel verwendet, in denen er sich als „Reinhardt Dr. X., Rechtsexperte“ bezeichnete. Dabei hat er bewusst in Kauf genommen, den Eindruck zu erwecken, Inhaber eines von einer Hochschule verliehenen Doktorgrades zu sein. Auch auf seiner Homepage verwendete er den Namenszug „Reinhardt Dr. X.“.

Für diesen Missbrauch von Titeln muss das Strafmaß nun neu festgesetzt werden.“

Etwas spritziger schildert die Neue Osnabrücker Zeitung das Berufungsverfahren.

Auf der Internetseite des Täters, die noch unter archive.org abrufbar ist, hieß es:

„Als gelernter Rechtsanwalts- und Notargehilfe mit über zwanzigjähriger Erfahrung in Rechtsfragen rund um das Privat- und Geschäftsleben gebe ich Ihnen unkonventionelle Hilfe – manchmal auch außerhalb eingefahrener Normen, um unbürokratisch und schnell an Ihr Ziel zu gelangen. Pragmatisches Vorgehen ohne langatmige Konversationen spricht eine deutliche Sprache. – Dieses für Sie zu nutzen, ist mein Anliegen.

Da mir eine offizielle Rechtsberatung untersagt ist, bekommen Sie ausnahmslos persönliche Hinweise und Anregungen, die wir – sofern Sie dieses wünschen – in die Praxis umsetzen können.“

Als wenn es noch Werbung dafür bedurft hätte, echte Anwälte statt selbsternannter „Rechtsexperten“ zu Rate zu ziehen, wenn es darauf ankommt.