Wohnungen

Immobilien insolvenzfest in der Familie halten (BGH)

Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigt in seiner am 16.11.2017 veröffentlichten Entscheidung IX ZR 288/14 vom 12. Oktober 2017 worauf es bei Rückübertragungsklauseln ankommt, damit diese insolvenzfest sind.

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Symbolbild Berlin

Regierungsentwurf zur Anfechtung: Stundung künftig ungefährlich

Die vermeintlich unerträgliche Gerechtigkeitslücke in der Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung des § 133 InsO führt seit geraumer Zeit an der einen oder anderen Stelle zu Aufregung. Wir hatten uns dem Thema schon mehrfach gewidmet, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen eines später insolventen Rechtsanwaltes zu seinem Versorgungswerk.

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Foto aus einer maroden Kaserne bei Berlin

Zahlungen an Gesellschafter: auch außerhalb der Krise anfechtbar

Mit der Anfechtung der Rückgewähr von "Gesellschafterdarlehen" haben wir uns schön häufiger befasst. Diese findet ihre Rechtsgrundlage seit November 2008 in § 135 InsO. Dort heißt es (gekürzt):

Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines Gesellschafters auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung

  1. Sicherung gewährt hat, wenn die Handlung in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen worden ist, oder
  2. Befriedigung gewährt hat, wenn die Handlung im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorgenommen worden ist.

Am 30.04.2015 hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Thema Rückzahlungen eines Gesellschafterdarlehens befasst (BGH, Beschluss v. 30.4.2015, IX ZR 196/13).Read more


Insolvenzanfechtungsversicherung

Es geht ein Gespenst um in Deutschland - das Gespenst der Insolvenzanfechtung.

Die Idee der Insolvenzanfechtung ist, dass Handlungen von Gläubigern die besonders gut informiert, schnell oder skrupellos waren und sich so kurz vor der Insolvenz eines Unternehmens einen Vorteil gesichert haben, zugunsten der restlichen Gläubiger rückgängig gemacht werden.

Besonders an der so genannten Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO entzünden sich die Geister.Read more


Verlassene Kaserne

Arbeitgeber zahlt Gehalt zu spät? Risiko für Arbeitnehmer (Insolvenzanfechtung)

Eine typische Krisensituation: Dem Arbeitgeber geht es finanziell nicht so gut, Löhne und Gehälter können nicht pünktlich gezahlt werden. Zunächst halten die Mitarbeiter still, aber irgendwann rumort es. Damit die Mitarbeiter "bei der Stange bleiben", sprich, weiterhin ihre Arbeitsleistung erbringen, zahlt der Arbeitgeber das rückständige Gehalt, oder zumindest Teile davon.

So weit, so gut. Was die meisten Arbeitnehmer aber nicht wissen, ist, dass im Fall einer späteren Insolvenzeröffnung die Gefahr besteht, dass der Insolvenzverwalter die in der Krise bezahlten Löhne zurückfordert.

So auch in dem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 10. Juli 2014 entschiedenen Fall (IX ZR 192/13):Read more


"GmbH überschuldet – wir helfen!" (BFH zu Firmenbestattungen)

"So sanieren Sie clever Ihre insolvenzbedrohte GmbH und ziehen sich clever als GF zurück. Nutzen Sie perfekte, völlig regressfreie und haftungsentlastende Alternativen und sichern Sie Restwerte legal ab."

oder

"GmbH in Not? Raus aus der persönlichen Haftung! Sichern Sie ihre Existenz und ihren guten Namen!"

Ähnliche Anzeigen kennen Sie vielleicht aus dem Kleinanzeigenteil der Tageszeitungen oder aus dem Internet.Read more


Hamburg

BGH zeigt Weg zur anfechtungsfesten Direktzahlung

Wenn dem Auftragnehmer die Pleite droht, ist guter Rat teuer.

Die Direktzahlung vom Auftraggeber an Lieferanten des Auftragnehmers ist heikel, da diese regelmäßig angefochten werden kann, wenn der Auftragnehmer später insolvent wird. Für den Lieferanten bedeutet das, dass er die Ware herausgegeben hat, aber die vom Auftraggeber erhaltene Zahlung wieder an den Insolvenzverwalter der Auftragnehmerin herausgeben muss.

Nun hat der Bundesgerichtshof im gestern veröffentlichten Urteil vom 17. Juli 2014 zu IX ZR 240/13 gezeigt, wie eine Direktzahlung anfechtungsfest funktioniert und damit ohne Risiko für den Lieferanten.Read more


Bob der Baumeister für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die GmbH des Mandanten läuft nicht allzu prächtig. Na ja, das ist noch geprahlt: Sein großes und alteingesessenes Einzelhandelsgeschäft liegt in einem dieser Dinger, die man in den 70er Jahren für mondäne Malls hielt und durch deren verwaiste Flure der Wind nun Dornbüsche treibt. Die Kundschaft geht zurück, gleichzeitig steigen die Nebenkosten. Aus dem Mietvertrag kommt er nicht heraus.

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Miete: Wie gewonnen, so zerronnen (BGH)

"Tja, es war in meinen jungen Jahren, als ich reich war an Zukunft, wenn auch noch arm an Gold"Dagobert Duck, Seine erste Million, LTB 399, S. 7

Der Bundesgerichtsof hat heute das Urteil des IX. Zivilsenats vom 5.12.2013 im Verfahren IX ZR 93/11 veröffentlicht.Read more


Insolvenzanfechtung der Beiträge zum Versorgungswerk

In meinen Folien zum Rechtsberatungsmarkt, die ich neulich zum Download bereitgestellt hatte, steht unter Bezugnahme auf zwei Beiträge des Kollegen Sommer in der AdVoice 4/2012 dass

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