Es geht ein Gespenst um in Deutschland – das Gespenst der Insolvenzanfechtung.

Die Idee der Insolvenzanfechtung ist, dass Handlungen von Gläubigern die besonders gut informiert, schnell oder skrupellos waren und sich so kurz vor der Insolvenz eines Unternehmens einen Vorteil gesichert haben, zugunsten der restlichen Gläubiger rückgängig gemacht werden.

Besonders an der so genannten Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO entzünden sich die Geister.

Die Kritik ist aus meiner Sicht teilweise berechtigt, da die an sich sinnvolle Anfechtung immer weiter ausdifferenziert und teilweise auch überdehnt wurde – die Risiken für Insolvenzgläubiger waren auch hier im Blog oft genug ein Thema.

Darum soll es heute aber nicht gehen, sondern darum, dass die Kreditversicherer inzwischen entsprechende Angebote entwickelt haben, um dafür Versicherungen zu verkaufen.

Der Versicherungsmakler VIA Delcredere hat sogar eigens ein Seminar rund um das Thema Anfechtung durch den Insolvenzverwalter organisiert, dass am 28. März 2015 stattfindet.

Ich halte die Angstmache mit einem „kaum kalkulierbares Forderungsausfallrisiko“ zwar für reichlich übertrieben, aber was soll’s – Klappern gehört nun mal zum Handwerk und dümmer wird man von einem Anfechtungsseminar ganz sicher nicht – ich bilde mich ja auch laufend fort.

Nachtrag: Das Anfechtungsrecht ist mittlerweile geändert – dadurch dürfte etwas die Luft aus der Versicherung sein.