Gute Vorsätze für 2018

Die Zeit um den Jahreswechsel wird typischerweise genutzt, um sich mit Vorsätzen zu befassen, so wie es auch @anwaltsgelaber getan hat:

https://twitter.com/anwaltsgelaber/status/947004486417076224

Im Strafrecht ist der Vorsatz, wie sich aus dem Umkehrschluss aus § 16 Abs. 1 StGB ergibt, die Kenntnis aller Tatumstände eines Straftatbestandes und der Wille zu deren Verwirklichung. Er ist zwingendes Tatbestandsmerkmal - ohne Vorsatz keine Strafe, wenn nicht die Strafbarkeit durch Fahrlässigkeit ausdrücklich bestimmt ist.

Aber so einfach ist es natürlich nicht, wie schon der Generalvertreter Traps im Hörspiel "Die Panne" von Friedrich Dürrenmatt erfahren müsste:

"Damit begann ein langes Gerede zwischen dem Verteidiger und dem Staatsanwalt, ein hartnäckiges Hin und Her, halb komisch, halb ernst, eine Diskussion, deren Inhalt Traps nicht begriff. Es drehte sich um das Wort dolus, von dem der Generalvertreter nicht wußte, was es bedeuten mochte."

Zur Abgrenzung wird der Dolus (Vorsatz) in drei Stufen eingeteilt:

Dolus directus 1. Grades („Absicht“): Der Täter hat den zielgerichteten Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen; es kommt ihm gerade auf diesen an.

Dolus directus 2. Grades („direkter Vorsatz“, „Wissentlichkeit“): Der Täter muss den Erfolg durch wissentliches Handeln herbeiführen. Der Erfolg muss allerdings nicht wie bei der Absicht das angestrebte Ziel sein.

Dolus eventualis („Eventual- oder bedingter Vorsatz“): Der Täter hält der Taterfolg für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf, selbst wenn er ihn nicht will.

Grundsätzlich ist der Eventualvorsatz ausreichend, um eine Strafbarkeit zu begründen, wenn nicht im Gesetz Absicht vorausgesetzt wird.

Problematisch ist der schmale Grat der Abgrenzung des Eventualvorsatzes von der bewussten Fahrlässigkeit, der dann über Strafbarkeit oder  nicht entscheiden kann.

Eine bewusste Fahrlässigkeit soll nach ständiger Rechtsprechung vorliegen, wenn der Täter ernsthaft auf den Nichteintritt eines tatbestandlichen Erfolgs vertraut. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist Eventualvorsatz selbst dann anzunehmen, wenn dem Täter ein Erfolgseintritt an sich zwar unerwünscht sein mag, er diesen aber billigt.

Meine Empfehlung für das neue Jahr: machen Sie sich nicht strafbar - obwohl es im Nebenstrafrecht weiß Gott mehr als genug Gelegenheiten dafür gibt, zumal wenn man kein Compliance-System hat.

Ein paar Beispiele worauf Sie achten sollten, finden Sie in unseren Rubriken Compliance und Geschäftsführerhaftung.

 


Keine Angst vor Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche

Seit 26.06.2017 gilt das geänderte Geldwäschegesetz. Zweck des Gesetzes ist das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten und die Verhinderung der Terrorismusfinanzierung.

Durch die Änderungen wurden die Meldepflichten bei Verdachtsfällen ausgeweitet, was beispielsweise diejenigen merken, die einen Immobilienmakler kontaktieren oder einen M&A-Berater.

Im Vorfeld der jüngsten Änderungen ist die Financial Intelligence Unit (FIU) vom Bundeskriminalamt (BKA) zum Zoll verlagert worden. Der damalige Finanzminister Schäuble war der Meinung, der Zoll könne die Arbeit besser und schlagkräftiger erledigen als das BKA.

Jetzt berichtet der Spiegel, dass die FIU von den seither etwa 29.000 eingegangenen Geldwäscheverdachtsanzeigen bislang mehr als 24.000 in der Bearbeitung zurückstellen musste. "Zurückstellen" ist ein schönes Wort für liegenlassen.

Interessant ist, dass von den bislang bearbeiteten Geldwäscheverdachtsanzeigen 4.100 an Polizei, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden weitergegeben und nur 900 eingestellt wurden - das sind gerade Mal 18 %.

Aber, keine Panik, liebe Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer, denn unter den Meldungen, die an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden sind, "befinden sich nur wenige Vorgänge mit Substanz". Sagt zumindest der stellvertretende Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Sebastian Fiedler.

Prof. Dr. Kai Bussmann von der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg kam bei einer Studie für die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass jährlich etwa hundert Milliarden Euro, die aus Verbrechen stammen, in der Bundesrepublik angelegt werden. Auch mit den jüngsten Änderungen des Geldwäschegesetzes dürfte es wohl nicht besser geworden sein.

Und weil dem Staat die Geldwäsche so ein wichtiges Anliegen ist, werden Unternehmen, die Ihren irre aufwändigen Melde- und sonstigen Pflichten aus dem Geldwäschegesetz nicht nachkommen, auch mit Bußgeld bis zu fünf Millionen Euro 10 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens bedroht. Tja.

Hier noch eine Anekdote, was für - natürlich geldwäsche-relevante - Sachen einem Transaktionensberater passieren können.


Ordnungswidrigkeiten: Es geht um die Wurst

Gerade heute Vormittag hatte ich etwas dazu geschrieben, dass Geschäftsführer und Vorstände ein System installieren müssen, das Risiken von Rechtsverstößen erkennt und diese minimiert. Tun sie das nicht, droht ihnen die persönliche Haftung.
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Endlich wieder ruhig schlafen (Compliance in der Praxis)

Schon am 10. Dezember 2013 hatte das LG München I in seinem Urteil in der Sache 5HK O 1387/10 feststellt, dass Vorstandsmitglieder dafür Sorge zu tragen haben, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen und diese ihrer Pflicht nur dann genügen, wenn eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet wird. Inhaltlich war die Entscheidung keine große Überraschung.
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Diebe aufgepasst - denkt an die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen!

Die Legal Tribune Online berichtet über einen Fall, in dem der Dieb verurteilt wurde, weil er keine Steuern auf die Einnahmen aus dem Verkauf von geklauten Telefonkarten gezahlt hat.

Sein Verteidiger meinte zwar, "dass die Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz verstoße, niemand müsse sich selbst anzeigen" und es "sei unerträglich, dass der Staat einen Anteil aus Straftaten haben wolle" - konnte damit aber erwartungsgemäß keinen Blumentopf gewinnen.Read more


Schloss Glückburg

Danke, prima Werbung, Herr Middelhoff! (Compliance und Geschäftsführerhaftung)

Allerspätestens nachdem heute Thomas Middelhoff zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ist das Thema Organhaftung in der Öffentlichkeit angekommen.

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Überall Fallen - Rundum-Beratung für Unternehmer

Aber wir arbeiten im Schnitt auch schon von morgens um neun bis nachts um eins an einem Projekt. Und mehr als eine Sache vernünftig zu machen, geht einfach nicht.

"Seriengründer" Claude Ritter im Impulse Interview

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“Wir haben unseren Job nicht gemacht"

“Wir haben unseren Job nicht gemacht [...] Wir haben die Kunden im Stich gelassen.”
Mary Barra, Chefin von General-Motors zum Bericht des Anwaltes Anton Valukas

Aha, General Motors hat sich also mit einem System maximaler Bürokratie selbst blockiert und die Initiative seiner Mitarbeiter ausgebremst. Oder, wie es Mary Barra sagt: es sei "Muster von Inkompetenzen und Versäumnissen" zum Vorschein gekommen.Read more


Marodes Haus

Mitgegangen, mitgehangen.

Herr Weber hatte über die letzten zwanzig Jahre immer wieder gute Ideen gehabt, um die Firma voranzubringen - ich erinnere mich noch an die Forschungskooperation mit der Universität, die ihm zahlreiche Innovationspreise und gute Umsätze bescherte.

Dieses Mal hatte er eine wirklich gute Idee, Rentabilität und Liquidität der Gesellschaft zu verbessern; da war er ein Fuchs - nicht umsonst hatten die Kollegen aus der Geschäftsführung ihm den kaufmännischen Bereich übertragen.

Dass die Idee vielleicht doch nicht ganz so gut war, wurde ihm allerdings spätestens in dem Moment klar, als ein Schreiben auf seinem Tisch landete, Read more