Wohnungen

Immobilien insolvenzfest in der Familie halten (BGH)

Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigt in seiner am 16.11.2017 veröffentlichten Entscheidung IX ZR 288/14 vom 12. Oktober 2017 worauf es bei Rückübertragungsklauseln ankommt, damit diese insolvenzfest sind.

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Schild:

Plötzlich reich, was ist jetzt zu tun?

Jeder kennt es: Plötzlich reich, was ist jetzt zu tun?

"Nach einem erfolgreichen Unternehmensverkauf oder einer beträchtlichen Erbschaft stellt sich für Handwerker die Frage, wie sie mit dem neu erworbenen Privatbesitz umgehen."

Gottseidank hat sich das Handwerk-Magazin mit Hilfe einer "Privatbank, die in solchen Fällen zu Rate gezogen wird" ganz tief in dieses drängende Problem im Handwerk eingearbeitet:

"Um sein Leben als vermögender Privatier bestmöglich planen zu können und den Besitz langfristig abzusichern, sollte man nicht einfach ins Blaue hinein leben."

Na, wer hätte das gedacht?Read more


Mal wieder Management

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein hat mich eingeladen, auf ihrer Herbsttagung etwas dazu vorzutragen, warum auch sozialrechtlich orientierte Kanzleien sich mit Kanzleimanagement und Controlling beschäftigen sollten.

Nachdem ich mich eingearbeitet habe, weiß ich, dass nicht "auch" sozialrechtlich orientierte Kanzleien Kanzleimanagement brauchen, sondern gerade diese.

Wenn man den Statistiken glauben darf, bearbeiten die im Sozialrecht tätigen Kollegen und Kolleginnen verglichen mit Anwälten aus anderen Disziplinen überdurchschnittlich viele Mandate mit denen Sie weniger Umsatz machen als alle anderen spezialisierten Kollegen. Etwa 81 % der Sozialrechtler hat einen Umsatz von weniger als 150.000 € pro Jahr. 150.000 € klingt zwar erst einmal ganz ordentlich, ist aber nach Abzug der Kosten nicht so doll. Zumal Sozialrecht eine - zumindest finde ich das - wirklich komplizierte Sache ist.

Ich freue mich sehr darauf, morgen in Berlin mit den Kollegen zu diskutieren.


Von uns verkauft: Unternehmen für Nahrungsergänzungsmittel

Achtung: Dieses Unternehmen ist bereits erfolgreich übertragen.. Hier finden Sie unsere aktuellen Angebote.

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Zu verkaufen: Sehr renommiertes Architektur- und Ingenieurbüro

Sehr renommiertes Architektur- und Ingenieurbüro zu verkaufen. Zu den Stammkunden des Büros gehören große Industrieunternehmen und Konzerne zu denen langjährige stabile Beziehungen bestehen und die sich in stabiler und liquider betriebswirtschaftlicher Lage befinden.

Unternehmensgegenstand und Historie
Das Unternehmen wurde 1996 von dem heutigen Geschäftsführer gegründet.

Schwerpunkt des Büros war von Anfang an, neben der Planung und Ausführung von Bauprojekten aller Art, die Abwicklung von größeren Projekten des Industrie- und Gewerbebaus. Zunehmend wurden auch die Bereiche Projektsteuerung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination und Facility-Management weitere Arbeitsfelder des Büros.

Kunden
Zu den Stammkunden des Büros gehören große Industrieunternehmen und Konzerne. Grundsätzlich handelt es sich um Kunden, zu denen langjährige stabile Beziehungen bestehen und die sich in stabiler und liquider betriebswirtschaftlicher Lage befinden.

Zirka 90 % der Aufträge entfallen auf Industriekunden, 10 % der Kunden sind private Auftraggeber.

Personal
Neben dem Geschäftsführer sind insgesamt 8 – zum Teil in Teilzeit oder auf 450-€-Basis arbeitende - Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt. Sämtliche Arbeitnehmer verfügen über eine entsprechend
hohe Qualifikation. Der Arbeitnehmer mit der geringsten Qualifikation ist Diplom-Ingenieur.

Wirtschaftliche Entwicklung

Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens ist als äußerst solide und stabil zu bezeichnen.
Die jährliche Betriebsleistung wurde in den vergangenen Jahren von gut 630 T€ auf 870 T€ gesteigert.

Zukünftige Planung/Motiv für die Nachfolge
Der Geschäftsführer nähert sich dem Rentenalter und sucht im Rahmen einer klassischen Unternehmensnachfolge einen qualifizierten Nachfolger, der das Unternehmen erwirbt und fortführt.

Gerne stellen wir Ihnen nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung weitere Unterlagen zum Unternehmen zur Verfügung.

Download: Exposé Architektur- und Ingenieurbüro


Zu verkaufen: Spezialist im Bereich Stahl-, Anlagen- und Brückenbau

Zu verkaufen ist ein Unternehmen das nach Vorgaben und Spezifikationen der Kunden Individualprodukte aus dem Bereich des Stahl-, Anlagen- und Brückenbaus fertigt. Zu den Kunden gehören große Unternehmen mit denen langfristige Rahmenverträge bestehen.  Read more


Fertigungshalle

Zu verkaufen: Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Industriemontage

Ein Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Industriemontage im Kreis Wesel mit acht Facharbeitern sucht einen Käufer.Read more


Fallbeispiel: Spezialist für Sondermaschinen und Apparatebau

Ein in den 40er Jahren gegründetes inhabergeführtes, mittelständisches Unternehmen sollte übertragen werden. Zu den Kunden zählten große Industriekonzerne. Eigentlich fast alles gut - aber nur eigentlich.

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Scherbenhaufen

Und täglich grüßt das Murmeltier … (Geschäftsführerhaftung)

Der Klassiker der Geschäftsführerhaftung aus dem Bericht des Insolvenzverwalters:

"Die Verbindlichkeiten des Schuldners stammen nach meinen Ermittlungen im Wesentlichen aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der T GmbH.

Nach Einleitung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses Unternehmens war er persönlich gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB durch diverse Sozialversicherungsträger wegen der von der T GmbH nicht abgeführten Beiträge in Anspruch genommen worden.Read more


Ordnungswidrigkeiten: Es geht um die Wurst

Gerade heute Vormittag hatte ich etwas dazu geschrieben, dass Geschäftsführer und Vorstände ein System installieren müssen, das Risiken von Rechtsverstößen erkennt und diese minimiert. Tun sie das nicht, droht ihnen die persönliche Haftung.
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Endlich wieder ruhig schlafen (Compliance in der Praxis)

Schon am 10. Dezember 2013 hatte das LG München I in seinem Urteil in der Sache 5HK O 1387/10 feststellt, dass Vorstandsmitglieder dafür Sorge zu tragen haben, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen und diese ihrer Pflicht nur dann genügen, wenn eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet wird. Inhaltlich war die Entscheidung keine große Überraschung.
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Blog, Schnee-Gronauer, Rechtsanwalt. Alles was Sie wissen müssen zu Nachfolge und Unternehmensverkauf, Krisenberatung und Sanierung sowie Risikosteuerung.