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Liquiditätsspritze vom Finanzamt durch pauschalen Verlustrücktrag

Der Staat macht ernst mit den Hilfen bei der Steuer: Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe (Link zur heutigen zur Pressemeldung des BMF).

Wenn in 2020 voraussichtlich Verluste entstehen, kann in einem vereinfachten Verfahren eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge beantragen werden.

Das war grundsätzlich schon früher so (§ 10d Abs.1 Satz 1 EStG), neu ist aber die Pauschalierung. Damit fallen die sonst erforderlichen Nachweise weg.

Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 beträgt 15 % der maßgeblichen Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden (max. eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei Zusammenveranlagung).

Beispiel: Das Finanzamt hat für die Ermittlung der Vorauszahlungen für 2019 Einkünfte von 100.000,00 € zugrunde gelegt. Nun wird ein pauschaler Verlustrücktrag von 15.000,00 € abgezogen und die Vorauszahlung für 2019 auf der Grundlage von Einkünften in Höhe von 85.000,00 € neu berechnet. Die sich ergebende Differenz zu der vorher festgesetzten Vorauszahlung wird erstattet.

Von einer Betroffenheit wird regelmäßig ausgegangen, wenn die Vorauszahlungen für 2020 bereits auf null Euro herabgesetzt wurden. Die Details sollen in einem BMF-Schreiben geregelt werden, das in Kürze veröffentlicht werden soll.

Das klappt natürlich nur, wenn für 2019 überhaupt Vorauszahlungen festgesetzt wurden und diese auch gezahlt wurden.


Polizeiauto für Filmaufnahmen - mit

Soforthilfe zum Subventionsbetrug - Vorsicht bei der Antragstellung

Mein Mandant hat eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) geförderte Beratung bei einem Unternehmensberater in Anspruch genommen.

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Damit werden wesentliche Weichen gestellt, um es Unternehmen zu ermöglichen, die aktuelle Situation zu überstehen. Hier ein kurzer Überblick über wesentliche Punkte:Read more


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Corona - was Sie nun tun können, um Ihr Unternehmen zu erhalten

Die Maßnahmen zur Endämmung des Corona-Virus COVID-19 haben das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen gebracht. Mit drastischen Folgen für viele Unternehmen. Die Politik versucht gegenzusteuern und die Folgen der einsetzenden Wirtschaftskrise zu reduzieren.

Ganz oben auf der Liste steht die Kostenentlastung und die Aufrechterhaltung der Liquidität, denn Miete und Personalkosten laufen weiter – und nicht jeder Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter ins Homeoffice schicken.

Im Folgenden haben wir zusammengestellt, welche Bausteine es schon gibt oder diskutiert werden, um Ihr Unternehmen auf Kurs zu halten:

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