Foto aus einer maroden Kaserne bei Berlin

Zahlungen an Gesellschafter: auch außerhalb der Krise anfechtbar

Mit der Anfechtung der Rückgewähr von "Gesellschafterdarlehen" haben wir uns schön häufiger befasst. Diese findet ihre Rechtsgrundlage seit November 2008 in § 135 InsO. Dort heißt es (gekürzt):

Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines Gesellschafters auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung

  1. Sicherung gewährt hat, wenn die Handlung in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen worden ist, oder
  2. Befriedigung gewährt hat, wenn die Handlung im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorgenommen worden ist.

Am 30.04.2015 hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Thema Rückzahlungen eines Gesellschafterdarlehens befasst (BGH, Beschluss v. 30.4.2015, IX ZR 196/13).Read more


Ich weiß von nix! (BGH zur Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit)

Die Wirtschaft lamentiert flächendeckend (und nicht ganz unberechtigt) über die ausufernde Insolvenzanfechtung, im Fernsehen gibt es als Doku bezeichnete Geschichten über gierige Insolvenzverwalter und gutmütige Unternehmer und der Bundesgerichtshof macht ein Urteil das die ganze Diskussion ad absurdum zu führen scheint.
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Verlassene Kaserne

Arbeitgeber zahlt Gehalt zu spät? Risiko für Arbeitnehmer (Insolvenzanfechtung)

Eine typische Krisensituation: Dem Arbeitgeber geht es finanziell nicht so gut, Löhne und Gehälter können nicht pünktlich gezahlt werden. Zunächst halten die Mitarbeiter still, aber irgendwann rumort es. Damit die Mitarbeiter "bei der Stange bleiben", sprich, weiterhin ihre Arbeitsleistung erbringen, zahlt der Arbeitgeber das rückständige Gehalt, oder zumindest Teile davon.

So weit, so gut. Was die meisten Arbeitnehmer aber nicht wissen, ist, dass im Fall einer späteren Insolvenzeröffnung die Gefahr besteht, dass der Insolvenzverwalter die in der Krise bezahlten Löhne zurückfordert.

So auch in dem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 10. Juli 2014 entschiedenen Fall (IX ZR 192/13):Read more


"GmbH überschuldet – wir helfen!" (BFH zu Firmenbestattungen)

"So sanieren Sie clever Ihre insolvenzbedrohte GmbH und ziehen sich clever als GF zurück. Nutzen Sie perfekte, völlig regressfreie und haftungsentlastende Alternativen und sichern Sie Restwerte legal ab."

oder

"GmbH in Not? Raus aus der persönlichen Haftung! Sichern Sie ihre Existenz und ihren guten Namen!"

Ähnliche Anzeigen kennen Sie vielleicht aus dem Kleinanzeigenteil der Tageszeitungen oder aus dem Internet.Read more


Hamburg

BGH zeigt Weg zur anfechtungsfesten Direktzahlung

Wenn dem Auftragnehmer die Pleite droht, ist guter Rat teuer.

Die Direktzahlung vom Auftraggeber an Lieferanten des Auftragnehmers ist heikel, da diese regelmäßig angefochten werden kann, wenn der Auftragnehmer später insolvent wird. Für den Lieferanten bedeutet das, dass er die Ware herausgegeben hat, aber die vom Auftraggeber erhaltene Zahlung wieder an den Insolvenzverwalter der Auftragnehmerin herausgeben muss.

Nun hat der Bundesgerichtshof im gestern veröffentlichten Urteil vom 17. Juli 2014 zu IX ZR 240/13 gezeigt, wie eine Direktzahlung anfechtungsfest funktioniert und damit ohne Risiko für den Lieferanten.Read more


Nachhilfe in Insolvenzanfechtung

Die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) ist das Bordwerkzeug des Insolvenzverwalters, mit der er Vermögensverschiebungen zu Lasten der Masse korrigieren kann.

Mit der Anfechtung die im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 119 ff. steht, hat sie bis auf den Namen nichts gemein.

Während es bei der Anfechtung nach BGB nur um Willenserklärungen geht und diese durch die Anfechtung rückwirkend unwirksam werden, geht es bei der Insolvenzanfechtung "nur" darum, irgendeine Handlung im Ergebnis wieder rückgängig zu machen. Unter dem Strich also ein normaler Anspruch, den der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes geltend macht.

Diese Unterschiede haben sich aber noch nicht bei allen Kollegen herumgesprochen.Read more