Blick auf Innenhof

Achtung: Gefährliche Bilanzgarantie beim Unternehmenskauf

Gerade habe ich das Thema wieder auf dem Tisch: In so gut wie jedem Unternehmenskaufvertrag gibt es Klauseln, in denen der Verkäufer versichert, dass die dem Käufer vorgelegten Jahresabschlüsse "richtig" sind.

Eine typische Bilanzgarantie lauten beispielsweise:

Der Jahresabschluss ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erstellt worden und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Das klingt harmlos, denn dass die Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln muss (sog. "true an fair view") steht ohnehin in § 264 Abs.2 HGB und ein ordentlicher Kaufmann ist der Verkäufer schließlich sowieso.

Allerdings wird diese Klausel seit einem viel diskutierten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 07.05.2015 (26 U 35/12) als objektive oder "harte" Bilanzgarantie verstanden.

Damit verspricht der Verkäufer die vollständige sachliche Richtigkeit der Bilanz bzw. des Jahresabschlusses. Im Zweifel kann dies auch eine Haftung für Sachverhalte bedeuten, die ihm im Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz bzw. des Jahresabschlusses unbekannt waren.

Wenn die Bilanz dann doch falsch war, hat der Verkäufer der Käufer so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die entsprechende Garantie richtig wäre. Für die Berechnung des Schadens gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:

  • Zum Einen die sogenannte Bilanzauffüllung. Dabei wird verglichen, wie der Wert der entsprechenden Bilanzposition in der „garantierten″ Bilanz abgebildet war und wie dieser in der "korrekten" Bilanz hätte abgebildet werden müssen. Der zu ersetzende Schaden ist dann die Differenz zwischen diesen Werten.
  • Zum Anderen den Kaufpreisdifferenzschaden. Dabei wird der tatsächlich gezahlte Kaufpreis mit dem hypothetischen Kaufpreis verglichen, der bei Zugrundelegung der „korrekten“ Bilanz gezahlt worden wäre. Die Frage ist dann, ob und wie sich die Abweichung auf die Unternehmensbewertung ausgewirkt hat.

Angesichts dieser Folgen und der Haftung für Tatbestände die ihm nicht bekannt waren, ist es für den Verkäufer sinnvoll, die Bilanzgarantie auf seine subjektive Kenntnis zu beschränken und etwa zu formulieren:

Die Bilanz ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erstellt worden und vermittelt nach dem Wissen des Verkäufers ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Schnee-Gronauer: UnternehmensverkaufKleiner Unterschied - große Wirkung!

Außerdem sollte definiert werden, wann eine Bilanz überhaupt falsch ist und dafür der - wie Juristen sagen - normativ-subjektive Fehlerbegriff des Handelsrechts zugrunde gelegt werden und geregelt werden. Außerdem sollte geregelt werden, welchen Schaden der Verkäufer dem Käufer zu ersetzen hat, falls die Garantie sich als falsch erweist. Ein Formulierungsbeispiel kann so aussehen:

Der Verkäufer ist dem Käufer zum Ersatz des Schadens verplichtet, falls die vorgenommene Bilanzierung gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verstößt und ein ordentlicher Kaufmann diesen Verstoß nach den im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bestehenden Erkenntnismöglichkeiten bei pflichtgemäßer Prüfung hätte erkennen können.

Als Schaden gilt die Differenz zwischen dem korrekten Bilanzansatz und dem tatsächlichen Bilanzansatz (Bilanzauffüllung). Eine Haftung für Schäden aufgrund unrichtiger Bewertung, unrichtiger Annahmen oder Berechnungen des Kaufpreises beziehungsweise einzelner Positionen des Kaufpreises wird ausgeschlossen.

So kann der Verkäufer deutlich besser schlafen.


Unternehmensverkauf Unternehmensnachfolge Niedersachsen

Was bei Unternehmenskaufverträgen üblich ist - und warum Unternehmen gekauft werden

In der vergangenen Woche haben die Kollegen von CMS die Ergebnisse ihrer „European M&A Study“ vorgestellt, die seit nunmehr 11 Jahren erscheint und für die dieses Mal Daten von 458 Transaktionen aus dem Jahr 2018 ausgewertet wurden.

Ein Ziel der Studie ist es, herauszufinden, wie ein "typischer" Unternehmenskaufvertrag aussieht. Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich der frei verfügbaren Zusammenfassung und der Pressemeldung entnehmen, Nämlich:

Kaufpreisanpassungsklauseln werden seltener vereinbart

Unternehmenstransaktionen können sich hinziehen und zwischen Vertragsunterzeichnung und Vollzug kann es zu einer negativen Entwicklung der Vermögenswerte kommen. Ein Instrument um dieses Risiko für den Käufer zu reduzieren sind Kaufpreisanpassungsklauseln.

Bei rund 44% der von CMS ausgewerteten Transaktionen wurde eine Kaufpreisanpassung vereinbart, im Vergleich zu 48% im Vorjahr. Die Verfasser sehen darin eine „deutliche Trendumkehr gegenüber den letzten Jahren“.

Signifikante Zunahme der Locked-Box-Regelungen

Eine Locked-Box-Klausel ist ein Mechanismus zur Kaufpreisfindung. Dabei wird der Kaufpreis basierend auf den letzten verfügbaren Jahresabschlüssen festgelegt. Der Kaufpreis ist fix – eine nachträgliche Anpassung findet nicht statt. Im Gegenzug dürfen bis zum Vollzug der Transaktion mit Ausnahme besonders geregelter Ausnahmen keine Mittel aus der Gesellschaft abfließen.

Bei den von CMS ausgewerteten Transaktionen, die keine Kaufpreisanpassung enthielten, kam 2018 in 59% der Fälle eine Locked-Box-Regelung zur Anwendung – 10%-Punkte mehr als im Jahr zuvor.

Earn-outs werden beliebter

Ein Earn-out ist ein Mechanismus, bei dem ein Teil des Kaufpreises von der künftigen Entwicklung des Zielunternehmens abhängt. Hierdurch tragen Verkäufer und Käufer die Risiken gemeinsam und teilen sich die Zukunftschancen.

Der Anteil der Abschlüsse mit Earn-out-Regelung stieg in den von CMS ausgewerteten Transaktionen gegenüber dem Vorjahr auf 23% (Vorjahr 21%).

Gleichzeitig setzt sich der Trend zu längeren Earn-out-Fristen fort. Der Anteil der Transaktionen mit Fristen von 24 bis 36 Monaten stieg 2018 in den ausgewerteten Transaktionen auf 30 % und der mit Fristen von mehr als 36 Monaten auf 23 %.

Bei Transaktionen jeder Größenordnung wurde das EBIT/EBITDA mit 39 % immer noch am häufigsten als Earn-out-Basis genommen. 2018 sank der Anteil der Earn-outs die auf dem Umsatz beruhen auf 33 %.

Schiedsklauseln noch nicht Standard 

Schiedsklauseln wurden in 33% der ausgwerteten Transaktionen als Streitlösungsmittel gewählt. Ihr Anteil ist gegenüber 2017 (29%) erneut leicht gestiegen, liegt allerdings immer noch leicht unter dem Durchschnitt der vorherigen acht Jahre (2010 – 2017).

Verkäufer haftet für "Alt"-Steuern

Die Freistellung des Käufers von Steuerrisiken, die vor dem Closing entstanden sind, wurde 2018 bei 61% der ausgewerteten Transaktionen vereinbart. Der Anteil lag geringfügig höher als im Vorjahr und dem Durchschnitt der vorherigen acht Jahre (jeweils 58%).

Bagatellklauseln (sog. Baskets) sind üblich

Die Basket-Regelung ist eine Vertragsklausel, mit der Bagatellansprüche ausgeschlossen werden: Vertragspartner dürfen Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn die Gesamtsumme aller Ansprüche eine bestimmte Grenze überschreitet. Es kann dabei vereinbart werden, dass nur der die Grenze übersteigende Betrag oder der gesamte Schaden erstattungsfähig ist.

Der Anteil der Deals mit Basket-Regelung blieb 2018 mit 68% fast unverändert. Dies entspricht dem für den Zeitraum der letzten acht Jahre ermittelten Jahresdurchschnitt.

Vereinbarung von Haftungshöchstgrenzen sind Standard 

Eine Haftungshöchstgrenze von weniger als 50% des Kaufpreises wurde 2018 bei 58 % der M&A-Transaktionen angewandt. 2017 lag der Anteil bei 59%. Lediglich bei 11 % der Deals wurde keine Haftungshöchstgrenze vereinbart. Bei 27 % der Transaktionen galt eine Haftungshöchstgrenze in Höhe des Kaufpreises. Beide Werte blieben damit im Vergleich zum Vorjahr stabil.

Längere Verjährungsfristen

Die Zahl der Deals mit Verjährungsfristen von mehr als 24 Monaten stieg 2018 deutlich. Bei Transaktionen von unter 25 Mio. € stieg der Anteil der Abschlüsse mit Verjährungsfristen von mehr als 24 Monaten gegenüber dem Vorjahr sogar von 19% auf 24%. Auch bei größeren Transaktionen gab es einen leichten Trend zu längeren Verjährungsfristen.

Absicherung der Garantieansprüche

Der Anteil der von CMS ausgewerteten Transaktionen, bei denen im Jahr 2018 Garantieansprüche abgesichert wurden, nahm gegenüber 2017 von 30% auf 31% zu. Wie schon in den Vorjahren, konnten die Verkäufer eine solche Absicherung weitgehend vermeiden. Die Verfasser der Studie führen das auf den vermehrten Abschluss von W&I-Versicherungen zurück.

Rekordjahr für Warranty-&-Indemnity-Versicherungen (W&I)

Zunehmend umgehen Verkäufer das Haftungsrisiko, indem sie dem Käufer eine fertige W&I-Police anbieten. Annähernd ein Drittel (30%) der Transaktionen im Wert von mehr als 100 Mio. € enthalten inzwischen eine derartige Versicherung.

Bei einer W&I-Versicherungen handelt es sich um eine Gewährleistungsversicherung, die meist vom Käufer abgeschlossen wird. Sie sichert den Käufer gegen Risiken aus dem Unternehmenserwerb ab.

 

Interessant ist auch, was aus Sicht des Käufers den Ausschlag für den Erwerb des Unternehmens gegeben hatte. Die Rangfolge sieht wie folgt aus:

  1. Übernahme eines Lieferanten (d. h. Eintritt in einen neuen Markt) bei 32 % der Transaktionen;
  2. Erwerb von Know-how oder Fachkräften (Acqui-hire-Transaktionen) bei 23 % der Deals; und
  3. Übernahme eines Konkurrenten bei 20 % der untersuchten Transaktionen.

Unternehmenskäufe sind damit längst auch Mittel des Wachstums in andere Märkte (Stichworte: "Risikostreuung" und "Diversifizierung") und zum Mittel um an knappe Fachkräfte zu kommen. Beides deckt sich mit unseren Beobachtungen.

 

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Unternehmensverkauf: Industrieservice und Kabelschleppanlagen

Unternehmen und Unternehmensgegenstand

Zum Verkauf steht ein bereits seit 1929 aktives Unternehmen. Von Kabelschleppanlagen über Kran- und Elektrotechnik bis hin zu Energiezuführungen, Reinigungsanlagen, Montagen und betriebliche Prüfungen werden vielfältige technische Anlagen gebaut, gewartet und instand gehalten.

Daneben ist das Unternehmen seinen Kunden ein kompetenter Partner für die Projektierung und Fertigung von mobilen Energiezuführungssystemen. Das Lieferprogramm umfasst:
• Kabelschleppanlagen,
• Leitungswagen,
• Schleifleitungen,
• Federleitungstrommeln,
• Motorleitungstrommeln,
• Energiezuführungsketten,
• Leitungen, Bus- und Datenleitungen,
• Laufrollen,
• Schaltanlagenbau,
• Arbeitsplatzsysteme.

Die Kabelschleppanlagen des Unternehmens werden nach den Europäischen Richtlinien 2006/42eg, 1999/92/EX (ATEX 137) und deren nationalen Umsetzungen in der Explosionsschutzverordnung (ExVO) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gefertigt.

Das Unternehmen ist nach ISO 9001 und AMS 18001 zertifiziert. Alle betriebsnotwendigen Genehmigung liegen vor.

Kunden

Die Kunden des Unternehmens kommen insbesondere aus der Schwerindustrie sowie der mittelständischen Metallverarbeitung.

Außerdem gehört unter anderem ein großer Onlineversandhändler mit seinen Standorten in Dortmund und Rheinberg zu den Kunden. Dort fallen regelmäßig Regal- und Torprüfungen und, daraus resultierend, Instandsetzungen an.

Weiter ist das Unternehmen für diverse Müllverbrennungsanlagen beim Austausch von Energiezuführungssystemen tätig; in diesem Bereich werden auch Hafen- und Logistikunternehmen und u.a. auch die Deutsche Bahn bedient.

Schließlich zählen bundesweit Kranhersteller zu den Kunden des Unternehmens.

Personal

Neben dem Geschäftsführer sind 14 qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen tätig.

Unternehmensstandort

Das Unternehmen hat seinen Sitz in einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen.

 

Nachstehend ein aussagefähiges Unternehmensmemorandum: Exposé: Industrieservice und Kabelschleppanlagen

Unsere Tätigkeit ist für den Käufer nicht mit Kosten verbunden. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte unverbindlich an.


Titelbild: Machen Sie Ihr Unternehmen fit für den Verkauf

Vortrag: So machen Sie Ihr Unternehmen fit für den Verkauf!

Das Netzwerk Zukunftssicherung Münster, zu dem unter anderem die Nord Westfalen, die Handwerkskammer, die Kreishandwerkerschaft, die IG Metall, die Agentur für Arbeit und die Wirtschaftsförderung Münster gehören, hatte mich eingeladen, am 22. November etwas über eines meiner Lieblingsthemen zu sagen.

Es ging darum, was der Unternehmer vor einem Unternehmensverkauf alles tun sollte, um das Unternehmen für Käufer interessant zu machen und einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen.

Schnee-Gronauer: UnternehmensverkaufDa geht es beispielsweise um bilanzielle Maßnahmen und die Verbesserung des Forderungseinzugs, aber auch darum, bereits frühzeitig dafür zu sorgen, dass im Unternehmen vorhandenes Wissen konserviert wird und einen Nachfolger erhalten bleibt. Das ganze illustriert anhand von Beispielen aus meiner täglichen Arbeit. Die Zeit reichte leider nur für einen "Schweinsgalopp" - in unserer Anleitung zum Unternehmensverkauf steht das natürlich deutlich ausführlicher.

Im Anschluss erklärten Herr Meese vom Nachfolgeservice der IHK und Frau Trispel von der Handwerkskammer wie die Kammern Senior-Unternehmer und Nachfolger unterstützen und André Schulze Forsthövel berichtete davon, wie es war, als er die Firma Brinck übernommen hat.

Es war eine rundum gelungene Veranstaltung. Vielen Dank an die Organisatoren!

 


Schild:

Unternehmensnachfolge und Bundesregierung - da geht noch mehr

Sicher lesen Sie sowie alle Drucksachen von Bundesrat und Bundestag.

Falls nicht, will ich Ihnen die Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf ein Kleine Anfrage von Mittelstandspolitikern der Grünen nahelegen (BT-Drucksache 1912608).

Darin geht es darum, wie es um Unternehmensnachfolgen in Deutschland insgesamt bestellt ist und was die Bundesregierung tut (und lässt) um Übergebern und Nachfolgern zu helfen.

Das Thema hat durchaus eine gewisse Bedeutung, denn nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn stehen im Zeitraum 2018 bis 2022 rund 150.000 Unternehmen in Deutschland zur Übergabe an. Durchschnittlich werden je 1.000 Unternehmen in diesem Zeitraum 43 Unternehmen die Übergabe vorbereiten.

Schade ist, dass die Bundesregierung weder etwas dazu sagen kann, wie viele Unternehmen in den vergangenen Jahren dichtgemacht haben, weil sie keinen Nachfolger gefunden haben und das auch für die Zukunft nicht prognostizieren kann. Daten um regionale und branchenspezifischen „Engpässe im Nachfolgegeschehen“ abschätzen zu können, hat sie auch nicht. Na ja.

Trotzdem meint die Regierung, dass Sie alles richtig macht und die bestehenden Informations- und Förderangebote ausreichen. An mangelnder Unterstützung liege es jedenfalls nicht, wenn die Firmen schließen müssten. Sie schreibt:

„Die Gründe für das Scheitern von Unternehmensnachfolgen sind vielfältig und finden sich überwiegend bereits im Vorfeld der geplanten Übergabe.

Zentral ist vor allem die Fehleinschätzung der Zukunftsfähigkeit und damit des Wertes des eigenen Unternehmens seitens der Übergeberin oder des Übergebers. Studien belegen, dass die Mehrzahl der Alteigentümer den Wert ihres Unternehmens teils erheblich überschätzen. Dies hat zur Folge, dass sich kaum ein Nachfolger findet, weil es ökonomisch nicht sinnvoll ist, das Unternehmen fortzuführen oder sich der Nachfolge- und Verhandlungsprozess verzögert, weil Übernahmeinteressierte nicht bereit sind, den geforderten Kaufpreis zu zahlen.

Zusätzlich kann es sich in diesem Zusammenhang negativ auswirken, wenn Alteigentümer den Übergabeprozess immer weiter hinauszögern und gleichzeitig Investitionen in die Zukunft des Unternehmens einschränken oder unterlassen. Damit reduzieren sie tendenziell die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.“

Das ist alles richtig, aber nach unserer Beobachtung nur die halbe Wahrheit. Das fängt schon damit an, dass viele Unternehmer überhaupt keine Idee haben, wie sie die Sache angehen sollen und gefühlt vor einem riesigen Berg stehen. Hier braucht es nach unserer Erfahrung mehr niedrigschwellige Angebote und „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Am Geld liegt es jedenfalls nicht in erster Linie. Aus den diversen Kreditprogrammen von ERP und KfW (ERP-Gründerkredit und KfW-Unternehmerkredit ohne Regionalförderung) wurden 2017 immerhin 33.560 Unternehmen gefördert mit 9,13 Mrd. € gefördert. Außerdem wurden im gleichen Jahr 1.612 Bürgschaften für Unternehmen über insgesamt 327,6 Mio. € gegeben.

Das scheint gut investiertes Geld zu sein, denn Analysen zum Programm „ERP-Kapital für Gründung" hätten gezeigt, dass zum einen Betriebsübernahmen weit weniger von Ausfällen betroffen sind (16 %) als Neugründungen (23 %) und zum anderen weisen bei geförderten Übernahmen die Unternehmen nach dem dritten Geschäftsjahr signifikant bessere Bonitätsbewertungen auf und die Ausfallraten sind geringer als bei Neugründungen.

Sie wollen wissen, wie Sie die Sache angehen sollen?


Blumen

Unternehmensnachfolge: Ertragreiches Unternehmen für Naturkosmetik

Achtung: Dieses Unternehmen ist bereits erfolgreich verkauft. Hier finden Sie einen kurzen Beitrag dazu und hier unsere aktuellen Angebote.

 


Wir sind exklusiv beauftragt, einen Investor für ein ertragreiches Unternehmen aus dem Bereich Naturkosmetik und Nahrungsergänzungsmittel zu suchen.

Unternehmensgegenstand und Historie

Das Unternehmen wurde 1999 gegründet. Grundlage der Geschäftstätigkeit sind die Produktion und der Vertrieb hochwertiger Naturkosmetik, ayurvedischer Zahnpflegeprodukte und Nahrungsergänzungsmittel. Außerdem ist das Unternehmen sehr stark in der Lohnfertigung.

Produkte

Naturkosmetik. Das Sortiment besteht aus Gesichts-, Augen- und Körperpflegeprodukten für jeweils unterschiedliche Hauttypen und Pflegeansprüche. Dieses Segment wird ergänzt durch Körperlotionen, Haarpflegeprodukte, Hand- und Fußpflege, sanfte Baby- und Kinderpflege sowie handgefertigte ayurvedische Seifen aus hochwertigen Ölen.

Reichhaltige Spezialpflege. Um allen Kundenansprüchen gerecht zu werden gibt es außerdem ein kleines Sortiment reichhaltiger Spezialpflegeprodukte für besonders pflegebedürftige oder irritierte Haut.

Mundhygiene und Mundpflege. Besondere Kompetenz hat sich das Unternehmen im Bereich Mundhygiene und homöopathieverträglichen Mundpflege, u.a. Zahncremes, Mundwaser, Mundspülungen, Zahnfleischpflege und Mundsprays erworben.

Nahrungsergänzungsmittel. Das Sortiment umfasst 11 hochwertige Nahrungsergänzungsmittel die als Kapseln bzw. als Öl angeboten werden.

Lohnherstellung

Das Portfolio der eigenen Produkte ergänzt sich durch den starken Umsatzträger der Lohnherstellung. Durch die große Nachfrage und der erwarteteten Zunahme der Aufträge wurde im September 2018 eine Pulvermaschine für rund 80.000 € angeschafft. Die Räumlichkeiten in der Produktion wurden entsprechend baulich angepasst.

Kunden & Vertrieb

Zu den Kunden gehören in erster Linie gewerbliche Wiederverkäufer wie der Fachhandel, Apotheken, der Onlinehandel sowie Reformhäuser mit den dazugehörigen Großhändlern im In- und Ausland. Im Ausland (20 Länder) setzt man verstärkt auf den Exklusivvertrieb kompetener Importeure. Privatkunden ordern ihren Bedarf direkt über den eigenen Online-Shop des Unternehmens.

Personal

Neben dem Geschäftsführer sind insgesamt 11 qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Zertifizierungen und Zulassungen

Es werden sämtliche rechtlichen Anforderungen insbesondere des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie der Umwelt- und Abfallgesetze erfüllt. Alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor. Darüber hinaus ist das Unternehmen BIO zertifiziert nach DE-ÖKO-037 (Herstellung und Import).

Wirtschaftliche Entwicklung

Das Unternehmen ist ausgesprochen ertragreich. Es werden durchgängig gute Gewinne erzielt. Die Eigenkapitalausstattung ist gut. Nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung können wir Ihnen gerne detaillierte Unternehmenskennzahlen zur Verfügung stellen.

Standort

Das Unternehmen hat seinen Sitz in Niedersachsen.

Gründe für den Verkauf

Als Altersgründen möchte sich unser Auftraggeber aus der unternehmerischen Tätigkeiten zurückziehen. Einem Erwerber will er aber gerne für eine sorgfältige Übernahme des Unternehmens zur Verfügung stehen. Inwieweit sein weiteren Mitwirken gewünscht wird, kann individuell abgestimmt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem anonymisierten Exposé, das Sie hier herunterladen können: Exposé: Verkauf eines Unternehmens für Naturkosmetik und Nahrungsergänzungsmittel

Unsere Tätigkeit ist für den Käufer nicht mit Kosten verbunden. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte unverbindlich an.

 

 

 

 


Verdiente Rente am Meer (Symbolbild)

Unternehmensnachfolge: Hilfen und Förderprogramme des Bundes

Sie denken über eine Unternehmensnachfolge oder eine Betriebsübernahme nach? Dann möchten wir Ihnen einen Blick in die Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf eine Kleine Anfrage von Mittelstandspolitikern der Grünen nahelegen (BT-Drucksache 1912608).

Darin geht es darum, wie es um Unternehmensnachfolgen in Deutschland insgesamt bestellt ist und was die Bundesregierung tut (und lässt) um Übergebern und Nachfolgern zu helfen.

Das Thema hat durchaus eine gewisse Bedeutung, nicht nur für Sie, sondern für die Wirtschaft insgesamt: Nach den vom Ministerium zitierten Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn stehen im Zeitraum 2018 bis 2022 rund 150.000 Unternehmen in Deutschland zur Übergabe an. Durchschnittlich werden je 1.000 Unternehmen in diesem Zeitraum 43 Unternehmen die Übergabe vorbereiten.

Schade ist, dass die Bundesregierung weder etwas dazu sagen kann, wie viele Unternehmen in den vergangenen Jahren dichtgemacht haben, weil sie keinen Nachfolger gefunden haben und das auch für die Zukunft nicht prognostizieren kann. Daten um regionale und branchenspezifischen „Engpässe im Nachfolgegeschehen“ abschätzen zu können, hat sie auch nicht. Na ja.

Trotzdem meint die Regierung, dass Sie alles richtig macht und die bestehenden Informations- und Förderangebote ausreichen. An mangelnder Unterstützung liege es jedenfalls nicht, wenn die Firmen schließen müssten. Sie schreibt:

 

„Die Gründe für das Scheitern von Unternehmensnachfolgen sind vielfältig und finden sich überwiegend bereits im Vorfeld der geplanten Übergabe.

Zentral ist vor allem die Fehleinschätzung der Zukunftsfähigkeit und damit des Wertes des eigenen Unternehmens seitens der Übergeberin oder des Übergebers.

Studien belegen, dass die Mehrzahl der Alteigentümer den Wert ihres Unternehmens teils erheblich überschätzen. Dies hat zur Folge, dass sich kaum ein Nachfolger findet, weil es ökonomisch nicht sinnvoll ist, das Unternehmen fortzuführen oder sich der Nachfolge- und Verhandlungsprozess verzögert, weil Übernahmeinteressierte nicht bereit sind, den geforderten Kaufpreis zu zahlen.

Zusätzlich kann es sich in diesem Zusammenhang negativ auswirken, wenn Alteigentümer den Übergabeprozess immer weiter hinauszögern und gleichzeitig Investitionen in die Zukunft des Unternehmens einschränken oder unterlassen. Damit reduzieren sie tendenziell die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.“ (Hervorhebungen von mir)

 
Das ist alles richtig, aber nach unserer Beobachtung nur die halbe Wahrheit.

Das fängt schon damit an, dass viele Unternehmer überhaupt keine Idee haben, wie sie eine Unternehmensnachfolge angehen sollen und gefühlt vor einem riesigen Berg stehen. Hier braucht es nach unserer Auffassung mehr niedrigschwellige Angebote und „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Am Geld liegt es jedenfalls nicht in erster Linie. Aus den diversen Kreditprogrammen von ERP und KfW (ERP-Gründerkredit und KfW-Unternehmerkredit ohne Regionalförderung) wurden 2017 immerhin 33.560 Unternehmen gefördert mit 9,13 Mrd. € gefördert. Außerdem wurden im gleichen Jahr 1.612 Bürgschaften für Unternehmen über insgesamt 327,6 Mio. € gegeben.

Das scheint gut investiertes Geld zu sein, denn Analysen zum Programm „ERP-Kapital für Gründung" hätten gezeigt, dass zum einen Betriebsübernahmen weit weniger von Ausfällen betroffen sind (16 Prozent) als Neugründungen (23 Prozent) und zum anderen weisen bei geförderten Übernahmen die Unternehmen nach dem dritten Geschäftsjahr signifikant bessere Bonitätsbewertungen auf und die Ausfallraten sind geringer als bei Neugründungen.

Sie wollen wissen, wie Sie eine Unternehmensnachfolge umsetzen?


Foto eines Schaltpaneels

Für die SWG Stuckmann GmbH aus Beckum geht es weiter

Das auf Gebäudeautomation und Schaltschrankbau spezialisierte mittelständische Unternehmen aus Beckum konnten im Rahmen einer übertragenden Sanierung erhalten werden.

Das bereits in zweiter Generation geführte mittelständische Unternehmen aus Beckum war Anfang des Jahres in wirtschaftliche Schwieirigkeiten geraten. Bemü­hungen des Geschäftsführers diese schwierige Situation doch noch zu beherrschen schlugen fehl. Anfang Mai hat das Amtsgericht Münster das vorläufige Insolvenz­verfahren angeordnet.

Gleich zu Beginn des Verfahrens schaltete der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Carsten Wirth aus Münster, die auf Unternehmensverkäufe spezialisierte Beraterin Bärbel Schnee-Gronauer aus Schüttorf ein, um einen geeigneten Investor zu finden.

Im Rahmen der Investorensuche konnten mehrere Kaufinteressenten gefunden werden. In einem Bieterverfahren konnte sich ein großer deutscher Spezialist für Gebäudeautomation den Zuschlag sichern – Mitte Juli wurde der Kaufvertrag unterzeichnet. Das Unternehmen wird fortgeführt, die über 30 Arbeitsplätze wurden erhalten.

„Auch bei eher kleineren Unternehmen und auch in der Krise lohnt sich ein professioneller Investorenprozess - nur so können die Werte erhalten bleiben“ erklärt Bärbel Schnee-Gronauer.

Pressemeldung zum Download:  Für die SWG Stuckmann GmbH aus Beckum geht es weiter


Reitsport

Größte europäische Premium-Reitstiefelmarke gerettet - Unternehmerin aus der Region führt das Unternehmen fort

Das in Insolvenz geratene weltweit bekannte Unternehmen aus Bad Oeyn­hausen konnte dank eines international aufgesetzten Investoren­pro­zesses erhalten werden.

Nachdem über Jahre hinweg Verluste aufgelaufen waren, hatte Anfang des Jahres ein Eigen­verwaltungsverfahren beantragt werden müssen.

Über mehrere Monate hatte die auf Unternehmensübertragungen spezialisierte Beratungs­gesellschaft Schnee+Gronauer aus Schüttorf nach Käufern gesucht und Gespräche geführt. „Es gab diverse Interessenten aus Deutschland, aber auch aus Indien, aus Portugal, den Niederlanden und den USA“ sagt Bärbel Schnee-Gronauer, die den Investorenprozess federführend organisiert hat und ergänzt „von Mitbewerbern bis zu Kapitalbeteiligungsgesellschaften war alles dabei“.

Am Ende dieses internationalen Investorenprozesses hat sich schließlich mit Brigitte Weeke-Therling, der Eigentümerin der Modefirma Soquesto, eine lokale Unter­nehmerin durchgesetzt. Mit ihr konnte der Insolvenzverwalter Michael Mönig aus Münster innerhalb kürzester Zeit die finalen Verkaufs­ver­hand­lun­gen erfolgreich abschließen.

Das Unternehmen wird am alten Standort durch die neu gegründete Cavallo GmbH Co. KG fortgeführt; das Angebot soll ausge­weitet werden.

Pressemeldung zum Download: Größte europäische Premium-Reitstiefelmarke gerettet


Farbfächer

Käufer gefunden für mittelständische Etiketten-Druckerei

Achtung: Dieses Unternehmen ist bereits erfolgreich übertragen. Die Meldung dazu finden Sie hier und hier unsere aktuellen Angebote.

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