In der vergangenen Woche haben die Kollegen von CMS die Ergebnisse ihrer „European M&A Study“ vorgestellt, die seit nunmehr 11 Jahren erscheint und für die dieses Mal Daten von 458 Transaktionen aus dem Jahr 2018 ausgewertet wurden.

Ein Ziel der Studie ist es, herauszufinden, wie ein „typischer“ Unternehmenskaufvertrag aussieht. Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich der frei verfügbaren Zusammenfassung und der Pressemeldung entnehmen, Nämlich:

Kaufpreisanpassungsklauseln werden seltener vereinbart

Unternehmenstransaktionen können sich hinziehen und zwischen Vertragsunterzeichnung und Vollzug kann es zu einer negativen Entwicklung der Vermögenswerte kommen. Ein Instrument um dieses Risiko für den Käufer zu reduzieren sind Kaufpreisanpassungsklauseln.

Bei rund 44% der von CMS ausgewerteten Transaktionen wurde eine Kaufpreisanpassung vereinbart, im Vergleich zu 48% im Vorjahr. Die Verfasser sehen darin eine „deutliche Trendumkehr gegenüber den letzten Jahren“.

Signifikante Zunahme der Locked-Box-Regelungen

Eine Locked-Box-Klausel ist ein Mechanismus zur Kaufpreisfindung. Dabei wird der Kaufpreis basierend auf den letzten verfügbaren Jahresabschlüssen festgelegt. Der Kaufpreis ist fix – eine nachträgliche Anpassung findet nicht statt. Im Gegenzug dürfen bis zum Vollzug der Transaktion mit Ausnahme besonders geregelter Ausnahmen keine Mittel aus der Gesellschaft abfließen.

Bei den von CMS ausgewerteten Transaktionen, die keine Kaufpreisanpassung enthielten, kam 2018 in 59% der Fälle eine Locked-Box-Regelung zur Anwendung – 10%-Punkte mehr als im Jahr zuvor.

Earn-outs werden beliebter

Ein Earn-out ist ein Mechanismus, bei dem ein Teil des Kaufpreises von der künftigen Entwicklung des Zielunternehmens abhängt. Hierdurch tragen Verkäufer und Käufer die Risiken gemeinsam und teilen sich die Zukunftschancen.

Der Anteil der Abschlüsse mit Earn-out-Regelung stieg in den von CMS ausgewerteten Transaktionen gegenüber dem Vorjahr auf 23% (Vorjahr 21%).

Gleichzeitig setzt sich der Trend zu längeren Earn-out-Fristen fort. Der Anteil der Transaktionen mit Fristen von 24 bis 36 Monaten stieg 2018 in den ausgewerteten Transaktionen auf 30 % und der mit Fristen von mehr als 36 Monaten auf 23 %.

Bei Transaktionen jeder Größenordnung wurde das EBIT/EBITDA mit 39 % immer noch am häufigsten als Earn-out-Basis genommen. 2018 sank der Anteil der Earn-outs die auf dem Umsatz beruhen auf 33 %.

Schiedsklauseln noch nicht Standard 

Schiedsklauseln wurden in 33% der ausgwerteten Transaktionen als Streitlösungsmittel gewählt. Ihr Anteil ist gegenüber 2017 (29%) erneut leicht gestiegen, liegt allerdings immer noch leicht unter dem Durchschnitt der vorherigen acht Jahre (2010 – 2017).

Verkäufer haftet für „Alt“-Steuern

Die Freistellung des Käufers von Steuerrisiken, die vor dem Closing entstanden sind, wurde 2018 bei 61% der ausgewerteten Transaktionen vereinbart. Der Anteil lag geringfügig höher als im Vorjahr und dem Durchschnitt der vorherigen acht Jahre (jeweils 58%).

Bagatellklauseln (sog. Baskets) sind üblich

Die Basket-Regelung ist eine Vertragsklausel, mit der Bagatellansprüche ausgeschlossen werden: Vertragspartner dürfen Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn die Gesamtsumme aller Ansprüche eine bestimmte Grenze überschreitet. Es kann dabei vereinbart werden, dass nur der die Grenze übersteigende Betrag oder der gesamte Schaden erstattungsfähig ist.

Der Anteil der Deals mit Basket-Regelung blieb 2018 mit 68% fast unverändert. Dies entspricht dem für den Zeitraum der letzten acht Jahre ermittelten Jahresdurchschnitt.

Vereinbarung von Haftungshöchstgrenzen sind Standard 

Eine Haftungshöchstgrenze von weniger als 50% des Kaufpreises wurde 2018 bei 58 % der M&A-Transaktionen angewandt. 2017 lag der Anteil bei 59%. Lediglich bei 11 % der Deals wurde keine Haftungshöchstgrenze vereinbart. Bei 27 % der Transaktionen galt eine Haftungshöchstgrenze in Höhe des Kaufpreises. Beide Werte blieben damit im Vergleich zum Vorjahr stabil.

Längere Verjährungsfristen

Die Zahl der Deals mit Verjährungsfristen von mehr als 24 Monaten stieg 2018 deutlich. Bei Transaktionen von unter 25 Mio. € stieg der Anteil der Abschlüsse mit Verjährungsfristen von mehr als 24 Monaten gegenüber dem Vorjahr sogar von 19% auf 24%. Auch bei größeren Transaktionen gab es einen leichten Trend zu längeren Verjährungsfristen.

Absicherung der Garantieansprüche

Der Anteil der von CMS ausgewerteten Transaktionen, bei denen im Jahr 2018 Garantieansprüche abgesichert wurden, nahm gegenüber 2017 von 30% auf 31% zu. Wie schon in den Vorjahren, konnten die Verkäufer eine solche Absicherung weitgehend vermeiden. Die Verfasser der Studie führen das auf den vermehrten Abschluss von W&I-Versicherungen zurück.

Rekordjahr für Warranty-&-Indemnity-Versicherungen (W&I)

Zunehmend umgehen Verkäufer das Haftungsrisiko, indem sie dem Käufer eine fertige W&I-Police anbieten. Annähernd ein Drittel (30%) der Transaktionen im Wert von mehr als 100 Mio. € enthalten inzwischen eine derartige Versicherung.

Bei einer W&I-Versicherungen handelt es sich um eine Gewährleistungsversicherung, die meist vom Käufer abgeschlossen wird. Sie sichert den Käufer gegen Risiken aus dem Unternehmenserwerb ab.

 

Interessant ist auch, was aus Sicht des Käufers den Ausschlag für den Erwerb des Unternehmens gegeben hatte. Die Rangfolge sieht wie folgt aus:

  1. Übernahme eines Lieferanten (d. h. Eintritt in einen neuen Markt) bei 32 % der Transaktionen;
  2. Erwerb von Know-how oder Fachkräften (Acqui-hire-Transaktionen) bei 23 % der Deals; und
  3. Übernahme eines Konkurrenten bei 20 % der untersuchten Transaktionen.

Unternehmenskäufe sind damit längst auch Mittel des Wachstums in andere Märkte (Stichworte: „Risikostreuung“ und „Diversifizierung“) und zum Mittel um an knappe Fachkräfte zu kommen. Beides deckt sich mit unseren Beobachtungen.

 

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