Unternehmensverkauf: Mehrheit der Anteile an Unternehmen für Antriebselemente und Sonder-Antriebselemente

Wir suchen kurzfristig einen geeigneten Käufer für 65 % der Anteile eines Unternehmens, das sich auf Herstellung und Vertrieb von Antriebselementen und Sonder-Antriebselementen spezialisiert hat (Share Deal).

Das Unternehmen wurde bereits 1956 gegründet und gilt als kompetenter Partner des Maschinenbaus in Deutschland und den angrenzenden EU-Staaten. Der Gesellschafterkreis des Unternehmens besteht aus vier Gesellschafter; zwei dieser Gesellschafter (65 % der Anteile) wollen ihre Anteile aus Altersgründen verkaufen.

Die Anteile sollen auf einen geeigneten Investor übertragen werden, der eigenes Know-how in das Unternehmen mit einbringt. Auch eine Übernahme der Anteile als reine Kapitalbeteiligung ist möglich.

Der Schwerpunkt und die Kompetenz des Unternehmens liegt in der Sonderanfertigung von Antriebselementen. Neben Einzelteilen werden auch die Lieferung kompletter Komponenten bzw. Baugruppen angeboten sowie Lohnbearbeitung von Großteilen.

Bei den 138 Arbeitnehmern des Unternehmens handelt es sich um gut ausgebildete und gut qualifizierte Fachkräfte (= 26 Angestellte, 103 gewerbliche Arbeitnehmer, 9 technische Arbeitnehmer).

Zu den Kunden gehören namhafte Unternehmen aus Industrie, Maschinen- und Anlagenbau und der Fördertechnik. Mit einzelnen Kunden bestehen Rahmenverträge.

Die moderne und den Anforderungen des Unternehmens perfekt angepasste Immobilie steht im Eigentum des Unternehmen. Die Gewerbeimmobilie befindet sich in einem modernen und gepflegten Zustand. Die Gesamtfläche belauft sich auf ca. 20.000 qm. Das Grundstück ist mit einem ebenerdigen Verwaltungsgebäude und zwei ineinander übergehende Hallen bebaut. Eine zusätzliche Produktionshalle ist angemietet.

Das Unternehmen hat seinen Sitz in einer Stadt im Nordosten von Nordrhein-Westfalen. Es liegt in einem Gewerbegebiet.

Laden Sie sich hier ein anonymisiertes Unternehmen-Antriebselemente.pdf herunter.
Interesse? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere Tätigkeit ist für Interessenten nicht mit Kosten verbunden.

 


Flaggen

Ab Oktober schneller zur Restschuldbefreiung

Die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU-Richtlinie 2019/1023) schreibt unter anderem vor, dass unternehmerisch tätige Personen Zugang zu einem Verfahren haben müssen, das es ihnen ermöglicht, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Die Richtlinie ist bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen. Über die Richtlinie hatten wir vor geraumer Zeit berichtet.

Anfang Juli hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossenen, mit dem die Richtlinienvorgaben zur Restschuldbefreiung umgesetzt werden sollen.

Künftig soll es bis zur Restschuldbefreiung nur noch drei Jahre statt bisher im Regelfall sechs Jahre dauern. Anders als bislang soll es dabei künftig für die Restschuldbefreiung nicht mehr erforderlich sein, dass die Schuldnerinnen und Schuldner ihre Verbindlichkeiten in einer bestimmten Höhe tilgen.

Zudem sollen die Regelungen nicht nur, wie in der Richtlinie vorgesehen, für unternehmerisch tätige Schuldnerinnen und Schuldner gelten, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Neu ist allerdings, dass Schuldnerinnen und Schuldner in der Wohlverhaltensphase nun auch Gewinne in Lotterien etc. in vollem Umfang an den Treuhänder herausgeben müssen.

Auch ein neuer Versagungsgrund ist dazu gekommen: die Restschuldbefreiung entfällt, wenn der Schuldner im Laufe des Verfahrens unangemessenen Verbindlichkeiten begründet.

Die Verfahrensverkürzung soll für Verbraucherinnen und Verbraucher aber erst einmal auf Bewährung gelten und ist bis zum 30. Juni 2025 befristet. Rechtzeitig vorher sollen die Auswirkungen auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbraucher geprüft werden.

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Damit sollen auch diejenigen Schuldnerinnen und Schuldnern bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.

Für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das derzeit sechsjährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.

Den Regierungsentwurf gibt es hier zum herunterladen.


Lego Gefaengnis

Lassen Sie das Verbandssanktionsgesetz nicht Ihr Unternehmen ruinieren

Am 16.06.2020 hat die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Einführung eines neuen Gesetzes, nämlich das „Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“.

Außerdem werden mehrere Gesetze geändert und in diese das neue Gesetz eingebaut, z.B. das Gerichtsverfassungsgesetz, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und die Abgabenordnung.

Erst einmal zur Terminologie: Das sperrige Wort „Verband“ im Sinne des Verbandssanktionsgesetzes umfasst juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine und rechtsfähige Personengesellschaften, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Betroffen sind also auf jeden Fall alle Unternehmen: AG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG, KG, OHG etc.

Die Idee des Verbandssanktionsgesetzes ist folgende:Read more


Symbolbild Industrie

Familienunternehmen: Kurzarbeitergeld kann Steuernachzahlung auslösen

Wenn man etwas erbt oder geschenkt bekommt, muss man dafür Steuern zahlen.

Bei Betriebsvermögen ist das kritisch, weil es um hohe Werte gehen kann, die über Jahrzehnte aufgebaut wurden. Außerdem ist das Vermögen im Unternehmen gebunden.

Deswegen greifen, wenn ein Unternehmen vererbt oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die nachfolgende Generation übertragen wird, normalerweise Steuerbefreiungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.Read more


Das nächste Spiel ist immer das schwerste (Insolvenz in Eigenverwaltung)

Jetzt also auch der 1. FC Kaiserslautern!

Am 15. Juni 2020 hat die Geschäftsführung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

„Ziel des Verfahrens ist es, zügig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen“

sagt Soeren Oliver Voigt, der Geschäftsführer. Die Rhetorik ist also die gleiche, wie bei allen Eigenverwaltungsverfahren: Stichwort "Neustart" - Sie kennen das.

Das Verfahren gibt es in der jetzigen Form seit 2012 und ist in den Paragrafen 270 ff. der Insolvenzordnung geregelt. Auch ein Eigenverwaltungsverfahren ist allerdings eine Insolvenz, auch wenn die Betroffenen das meist nicht so klar benennen. Read more


OLG Oldenburg

Insolvenzverwalter: verloren und doch irgendwie gewonnen

Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist, dafür zu sorgen, dass die Gläubiger möglichst viel Geld bekommen. Weil der Gesetzgeber schlau ist, hat er dieses Ziel mit dem Gewinnstreben des Verwalters kombiniert: je größer die Masse - also je mehr Geld der Verwalter eingesammelt hat - desto größer ist sein Verdienst (Details hier).Read more


Schloss Glückburg

Umfrage zu Unternehmensnachfolge: die Ergebnisse

Die Deutsche Unternehmerbörse hat eine Umfrage zu Unternehmensnachfolge durchgeführt und jetzt die Ergebnisse veröffentlicht.

Von Anfang Februar bis Ende März 2020 waren Unternehmer und Nachfolger zu ihren Erfahrungen zu abgeschlossenen oder noch laufenden Nachfolgeprozessen befragt worden. Rd. 45 % der Antworten stammen von Verkäufern und 55 % von Käufern – wie viele Antworten es überhaupt gab, ist leider nicht veröffentlicht.

Nur 19% der Befragten übergeben ihr Unternehmen innerhalb der Familie. Read more


Foto vom Anwaltstag 2011 in Strassburg

Vortrag zu Kanzleisoftware auf dem virtuellen Anwaltstag

Ich beschäftige mich schon ewig mit Software (z.B. hier und hier).

Für die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement - ein Verein von Anwälten die sich damit beschäftigen, wie eine Anwaltskanzlei gut geführt wird - habe ich gerade den Marktüberblick zu Kanzleisoftware aktualisiert. Deswegen sollte ich eigentlich auf dem Anwaltstag in Wiesbaden einen Vortrag dazu halten.

Andreas R. J. Schnee-GronauerWie viele andere Veranstaltungen musste auch der Anwaltstag, zu dem jedes Jahr tausende Anwälte kommen, abgesagt werden. Das heißt, abgesagt wurde er gar nicht: er findet virtuell statt. Eine ganze Woche lang gibt es Live-Streams, Online-Fortbildung und Diskussionen.

Und deswegen habe ich meinen Vortrag aufgenommen. Vom 15.06. bis zum19.06. kann der Video-Stream kostenlos angesehen werden (Registrierung auf der Seite des Anwaltstages). Rund eine halbe Stunde lang erzähle ich, was sich bei den Programmen tut und was sich seit dem letzten Marktüberblick verändert hat.

Ich habe jede Sekunde der Aufnahme gehasst. Es fühlt sich für mich nämlich ziemlich blöde an, einem Bildschirm etwas zu erzählen.

Umso mehr freue ich mich, wenn Sie das Thema interessiert und Sie sich den Vortrag ansehen. Und natürlich über Ihre Kommentare und Rückmeldungen dazu.

Das Titelbild habe ich übrigens auf dem Anwaltstag 2011 in Strasbourg geschossen, das Beitragsbild stammt aus dem Video-Stream zur Kanzleisoftware.