Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist, dafür zu sorgen, dass die Gläubiger möglichst viel Geld bekommen. Weil der Gesetzgeber schlau ist, hat er dieses Ziel mit dem Gewinnstreben des Verwalters kombiniert: je größer die Masse – also je mehr Geld der Verwalter eingesammelt hat – desto größer ist sein Verdienst (Details hier).

Allerdings gibt es dabei aus meiner Sicht einen Konstruktionsfehler, denn maßgeblich für die Vergütung des Insolvenzverwalters sind in der Regel nur die Einnahmen, während die Gläubiger nur das bekommen, was nach Abzug der Ausgaben (und der Kosten für Verwalter und Gericht) übrig ist.

Ein Praxisfall

Warum das ein Problem ist, zeigt der folgende Fall aus meiner Praxis:

Der Insolvenzverwalter einer kleinen GmbH hat meine Mandantin in einem Anfechtungsprozess auf fast 200.000,00 € verklagt.

Die insolvente GmbH hatte meine Mandantin mit bestimmten Arbeiten beauftragt. Diese hatte ordentlich geleistet und – mit etwas Verspätung – auch die meisten Rechnungen von der Auftraggeberin bezahlt bekommen.

Zeigen Sie dem Insolvenzverwalter die rote KarteDer Verwalter meint, diese Zahlungen seien nach § 133 InsO anfechtbar, weil die Auftraggeberin dadurch, dass sie die Rechnungen bezahlt habe, die anderen Gläubiger die kein Geld bekommen haben benachteiligt hätte. Das hätte meiner Mandantin auch klar sein müssen.

Grundsätzlich muss der Insolvenzverwalter natürlich auch Anfechtungsansprüche prüfen und ggf. geltend machen. In diesem Fall hatte er allerdings überhaupt nichts in der Hand. Also ergeht sich der von ihm beauftragte Rechtsanwalt – der zufällig der gleichen Kanzlei angehört – in wilden Spekulationen und Mutmaßungen und versucht daraus irgendetwas gegen meine Mandantin zu stricken.

Ich bin allen Behauptungen entgegengetreten und die erste Instanz hat der Verwalter auch mit Pauken und Trompeten verloren. Trotzdem hat er Berufung eingelegt.

Nun haben wir etwa zweieinhalb Stunden lang vor dem Oberlandesgericht verhandelt, Beweis erhoben und Zeugen vernommen. Ich will nicht unken, aber auch diese Instanz wird der Insolvenzverwalter verlieren.

Die Gläubiger gucken doppelt in die Röhre

Wobei, das stimmt nicht ganz, denn am Ende verlieren nur die Gläubiger.

Der Insolvenzverwalter hat nämlich flächendeckend fast alle Auftragnehmer verklagt – obwohl ihm am Anfang schon klar gewesen sein muss, dass an den Sachen nichts dran ist.

Bis jetzt hat er auch alle Verfahren verloren. In jeder Instanz und bis zum Bundesgerichtshof. Trotzdem macht er munter weiter.

Solange noch Geld da ist, muss er Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlen – auf jeden Fall die der Gegner aber auch den von ihm beauftragten Anwalt aus seiner eigenen Kanzlei (alternativ kann der Verwalter auch über § 5 InsVV direkt eine höhere Vergütung bekommen).

Mit jedem verlorenen Prozess bleibt für die Gläubiger allerdings weniger übrig. Am Ende werden die Gläubiger in die Röhre gucken – wegen der vielen von Anfang an aussichtslosen Prozesse und der hohen Kosten für den Insolvenzverwalter oder seinen Anwalt.

Und die Gläubiger sind in diesem Verfahren im Wesentlichen die Auftragnehmer, die teilweise auf unbezahlten Rechnungen sitzen geblieben sind und die der Verwalter dann auch noch verklagt hat.

Manchmal ist es zum in den Tisch beißen.

Haben Sie auch solche Erfahrungen mit Insolvenzverwaltern gemacht? Schreiben Sie uns – die haarsträubendsten Geschichten veröffentlichen wir gerne hier.