Steuerberater aufgepasst!
Der Bundesgerichtshof hat sich am 06. Juni 2013 mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Steuerberater für eine falsche Auskunft im Hinblick auf die Insolvenzantragspflicht haften muss (IX ZR 204/12). Die Leitsätze lauten:
Insolvenzveschleppungshaftung und Insolvenzantragspflicht
Bei dem Mandat das ich auf dem Tisch habe, geht es darum, den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH "aus dem Feuer" zu bringen, sprich seine persönliche Haftung zu vermeiden.