Der Kollege Kochinke berichtet über eine Entscheidung des Bundes­berufungs­gerichts des sieb­ten Bezirks der USA in Chi­cago. In der Entscheidung hielt das Berufungsgericht eine Vergütung von durchschnittlich $ 164 je Stunde für ange­messen und rüg­t den mangel­haften Leistungs­nachweis durch den Verwalter (Trustee).

In Deutschland läuft das ganz anders. Keine Leistungsnachweise, kein sonstwas. Hierzulande gibt es die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV), die ziemlich genau regeln soll, wie die Vergütung sich errechnet.

Erstmal geht es nach dem Wert der Insolvenzmasse. Auf dieser Grundlage wird eine degressive Vergütung errechnet, die von 40% bis 0,5% sinkt (§ 2 InsVV).

Dazu kommen Auslagen die der Höhe nach mehrfach gedeckelt sind (§ 8 InsVV). In der Grafik oben ist eine in kleineren Verfahren typische Deckelung von 30% der Regelvergütung eingetragen – in Verfahren mit mehr Masse liegt diese meist deutlich darunter, denn mehr als 250 € pro Monat gibt es nicht.

Die eigentliche „Musik“ steckt in den Zuschlags- und Abschlagsfaktoren des § 3 InsVV. Danach ist eine den Regelsatz übersteigende Vergütung beispielsweise festzusetzen, wenn Aus- und Absonderungsrechte in erheblichem Umfang bearbeitet wurden, der Verwalter das Unternehmen fortgeführt oder Häuser verwaltet hat, arbeitsrechtliche Fragen den Verwalter erheblich in Anspruch genommen haben oder der Verwalter einen Insolvenzplan ausgearbeitet hat.

In vielen Verfahren werden keine Zuschläge anzusetzen sein, weil es sich um so genannte „Regelverfahren“ handelt; wenn Zuschläge bewilligt werden, bewegen diese sich oft im Bereich bis zum doppelten der Regelvergütung (2,0 = 200%), so dass der Verwalter dann bis zur dreifachen Regelvergütung zzgl. Auslagen bekommt. Grundsätzlich sind nach oben aber keine Grenzen gesetzt, was der Farbverlauf in der Grafik zeigen soll.

Hauptprobleme der Verwalter waren in den vergangenen Jahren eine rigidere Rechtsprechung im Hinblick auf die Vergütung und vor allem sinkende Massen. Der Großteil der Verfahren machen zwar viel Arbeit, aber von der knappen Vergütung lässt sich der nötige Kanzleiapparat kaum aufrecht erhalten. Ein typisches Verfahren über eine kleine GmbH kann ein paar Jahre dauern, bringt aber oft nicht mal 5.000 € in die Kasse.

Die Verwalter müssen also an größere Verfahren kommen (Stichwort MoMiG) oder ihr Geschäftsmodell ändern.

Eine andere Möglichkeit ist, (auch) „gebührenoptimiert“ zu verwalten – das hört sich komisch an, tatsächlich profitieren davon aber in allererster Linie die Gläubiger, weil mehr in den Topf kommt. Eine Möglichkeit ist die übertragende Sanierung des Unternehmens – also genau das wobei wir Insolvenzverwalter im ganzen Land unterstützen.

Die Vergütung der Insolvenzverwalter war hier übrigens schon mehrfach Thema. Zum Beispiel hierhier und hier.