Die Vergütung von Insolvenzverwaltern wird – trotz spektakulärer Einzelfälle mit Vergütungen in Millionenhöhe – allgemein für zu niedrig gehalten.

Gerade in kleineren Verfahren reicht sie nicht aus, um die Kosten zu decken: mit einer Mindestvergütung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 InsVV von 1.000,00 € und Auslagen von maximal 300,00 € nach § 8 Absatz 3 InsVV lässt sich kein Verfahren bearbeiten.

Auch aus anderen Gründen ist das Vergütungsrecht reformbedürftig: unter anderem ein wenig transparentes System von Zu- und Abschlägen und diverse Vergleichsrechnungen machen die Berechnung kompliziert und – im wahrsten Sinne des Wortes – unkalkulierbar. Dies ist für die Verwalter ebenso misslich wie für alle anderen Interessengruppen.

Das sind die Rahmenbedingungen, vor denen die Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V., NIVD, vom 7. bis zum 8. Mai zu ihrem Frühjahrsdialog nach Wiesbaden lud.

Zur Reform des Vergütungsrechts liegen derzeit Vorschläge des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID), des NIVD und des Gläubigerforums vor und das Programm bot einen differenzierten Blick auf das Thema.

Den Einstieg war mit Herrn Gerhard Vill, Richter am Bundesgerichtshof, und der Darstellung aktueller Probleme des Vergütungsrechts gut gewählt. Weniger wegen der konkreten Entscheidungen, sondern wegen des Überblicks über die Entwicklung der Rechtsprechung und deren politische Dimensionen.

Der erste Tag endete mit einer Kochveranstaltung neudeutsch „cook, talk & eat“ – zu dem STP und Legial eingeladen hatten. Der Rahmen war – nicht nur für den passionierten Hobbykoch Vill – perfekt, um zwischen Gemüse putzen und braten mit den Anderen ins Gespräch zu kommen, was sich beim gemeinsamen Mahl vertiefen ließ – insgesamt wohltuend unaufgeregt und uneitel.

Den Start in den zweiten Tag machte der ausgewiesene Vergütungsexperte Dr. Thosten Graeber (Richter am Amtsgericht Potsdam) und stellte die Frage „InsVV auf dem Prüfstand – sind die Regelsätze noch angemessen?“. Seine Antwort: nein – schon um einen Inflationsausgleich vorzunehmen, sei ein Zuschlag von 20 % auf die Regelvergütung zu gewähren.

Prof. Dr. Hans Haarmeyer stellte nach der „Richtersicht“ von Herrn Graeber die Reform des Vergütungsrechts aus Sicht der Gläubiger dar und hielt – was mich überrascht hat – gerade in kleineren Verfahren eine deutlich höhere Steigerung als die Interessenvertreter der Insolvenzverwalter für geboten, denn – so sein Argument – qualifizierte Dienstleistung habe für die Gläubiger einen Wert.

Nachdem Rechtsanwalt Dr. Frank Zimmer anhand der im der InsVV nicht geregelten Vergütung des vorläufigen Sachverwalters offene Regelungsfragen aufgezeigt hatte, stellte Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch den Entwurf des VID e.V. dar und damit die Sicht der eher „etablierten“ Verwalter.

Den Abschluss bildete ein moderierter Informations- und Erfahrungsaustausch im World Café-Format.

Insgesamt war die Veranstaltung geradezu eine Verkörperung der Ziele des NIVD, seinen „Mitgliedern ein funktionierendes Netzwerk und eine ausgezeichnete Plattform [zu bieten], auf der alle am Verfahren Beteiligten ihre Interessen einbringen, Erfahrungen austauschen und Kontakte knüpfen können“, und damit eine „Gewinn bringende Kommunikation und eine verbesserte sowie engere Zusammenarbeit zwischen Richtern und Rechtspflegern sowie allen weiteren wesentlichen Verfahrensbeteiligten“.

Vielen Dank allen Organisatoren für die wirklich tolle Veranstaltung!

Wir haben viele interessante Gespräche geführt und Menschen unterschiedlichster Profession getroffen, deren Leitmotiv in Krisensituationen sich mit unserem deckt: „Sanierung statt Zerschlagung„. Dieser Erfahrungsaustausch befruchtet unsere Arbeit.

Apropos, falls Sie es noch nicht wussten: wir suchen für Insolvenzverwalter Investoren speziell für kleinere und mittlere Unternehmen und übernehmen den kompletten Investorenprozess. Und das ganze mit einem masseschonenden erfolgsabhängigen Vergütungsmodell. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.