Aus einem Brief des Herrn OLG-Präsidenten:

„Wird statt einer hierfür geeigneten kommerziellen Fachsoftware die Möglichkeit zur direkten Datenübermittlung an das statistische Landesamt […] genutzt, müssen die Angaben zur Vollzähligkeitsprüfung zwingend im XJustiz-Datenformat an die jeweiligen Insolvenzgerichte übermittelt werden.

[…] 

Da durch die Justiz auch an anderer Stelle bisher kein Programm zur Generierung eines XJustiz-konformen Datensatzes zur Verfügung gestellt wird, bleibt den betroffenen Insolvenzverwaltern nach Bekanntwerden der Erfordernisse nur noch die Möglichkeit, eine entsprechend leistungsfähige Fachsoftware zu beschaffen.“ 

Ach so: egal wie man es anstellt, man muss in die Tasche greifen.

Meine ganz persönliche Meinung ist, dass die Justiz das vielleicht auch besser hätte lösen können.