Kein Inflationsausgleich für Insolvenzverwalter (BGH)

„Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Regelsätzen verletzt trotz der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahr 1999 derzeit noch nicht den Anspruch des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung.“

BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13

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Symbolbild Industrie

Mehr als nur Qualität

Qualitätstagung des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) in Frankfurt.

Ein Ausflug in den Businessflügel des Steigenberger Airport Hotels ist  wie ein Ausflug zurück in die 80er – beim Anblick der großen glatten Flächen und der Messingleisten muss ich unweigerlich an Chaka Khan und Synthesizerklänge denken.

Aber heute geht es um Qualitätskriterien für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren. Um Normen und Prüfungsordnungen. Um GOI und ISO und um Rechnungswesen nach dem SKR-InsO. Nicht ganz so funky, aber auch gut. Vielen Dank an Dr. Bergner, den Geschäftsführer des VID e.V., für die Organisation und die Kollegen Michael Bremen, Jens Wilhelm V, Dr. Friedrich L. Cranshaw, Markus Glaser und Dr. Frank Thomas Zimmer für ihre Vorträge.Read more


"Leistungsfähige kommerzielle Fachsoftware" (XJustiz)

Aus einem Brief des Herrn OLG-Präsidenten:

"Wird statt einer hierfür geeigneten kommerziellen Fachsoftware die Möglichkeit zur direkten Datenübermittlung an das statistische Landesamt [...] genutzt, müssen die Angaben zur Vollzähligkeitsprüfung zwingend im XJustiz-Datenformat an die jeweiligen Insolvenzgerichte übermittelt werden.

[...] 

Da durch die Justiz auch an anderer Stelle bisher kein Programm zur Generierung eines XJustiz-konformen Datensatzes zur Verfügung gestellt wird, bleibt den betroffenen Insolvenzverwaltern nach Bekanntwerden der Erfordernisse nur noch die Möglichkeit, eine entsprechend leistungsfähige Fachsoftware zu beschaffen." 

Ach so: egal wie man es anstellt, man muss in die Tasche greifen.

Meine ganz persönliche Meinung ist, dass die Justiz das vielleicht auch besser hätte lösen können.