Gerade habe ich gelesen, dass der rheinland-pfälzische Sozialminister im Haushalt mehr Geld für die Beratung überschuldeter Menschen bereitstellen will.

Das ist gut, hätte der Dame mit der ich heute telefoniert habe, aber auch nicht geholfen.

Sie sei ratlos, erzählte sie mir, denn sie habe vor acht Monaten einen Anwalt damit beauftragt, einen Insolvenzantrag für sie zu stellen. Und obwohl sie die Rechnung bezahlt und schon mehrfach nachgefragt habe, sei noch immer nichts passiert. Wohlgemerkt, es geht um ein Regelverfahren mit 10 Gläubigern, bei dem kein Schuldenbereinigungsversuch erforderlich ist.

Tja, ich weiß schon, warum auch der eine oder andere Nichtanwalt auf die Idee kommt, er könnte doch auch mal eben mit ein bisschen Rechtsberatung eine schnelle Mark machen.

So wie der „Kollege“ hier – der zwar ebenso wenig Doktor wie Anwalt ist, aber dafür immerhin „gelernter Rechtsanwalts- und Notargehilfe“. Und im Verfahren 85 IN 85/07 hat er auch schon praktische Erfahrungen mit der Justiz gesammelt.