Dreistigkeit siegt nicht immer (BGH zu Kapitalanlageberatung)
Ein Fall, der - zumindest ein wenig - die Schadenfreude bedient:
BGH: AGB der Textilreiniger unwirksam.
Der Bundesgerichtshof hat heute im Bereich der Textilreinigung weithin verbreiteten Klauseln für unwirksam erklärt, wonach der Textilreiniger für den Verlust des Reinigungsgutes und bei Bearbeitungsschäden auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (nur) in Höhe des Zeitwertes und nicht auf den vollen Wiederbeschaffungswert haftet.Read more