Jahrmarktstand (geschlossen)

Stress mit dem Insolvenzverwalter, wenn der Mieter pleite ist? (BGH)

Wenn der Gewerbemieter insolvent wird, ist das für den Vermieter ein Ärgernis, da er sich mit dem Insolvenzverwalter herumschlagen muss.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich nun mit dem heute veröffentlichten Urteil vom 29.01.2015 in der Sache IX ZR 279/13 mit einer typischen Fallkonstellation befasst und verschiedene Ansatzpunkte gezeigt, wie sich der Vermieter gegen den Insolvenzverwalter "wehren" kann (es gibt natürlich noch ein paar mehr, mit denen sich das Gericht hier nicht befasst hat).Read more


Blick auf Innenhof

Insolvenzverwalter verklagen, aber richtig!

Auch Insolvenzverwalter machen gelegentlich Fehler.

Zu den Klassikern gehört, dass der Insolvenzverwalter Drittrechte von Gläubigern nicht beachtet oder nicht richtig abrechnet. Ein weiterer, relativ häufiger Fall ist, dass der (vorläufige) Insolvenzverwalter Verbindlichkeiten begründet - z.B. Ware bestellt - die er dann später nicht mehr zahlen kann.

Da die Masse meist nichts hat, ist es für den, der den Schaden hat, interessant, den Insolvenzverwalter persönlich in Anspruch zu nehmen (bzw. seine Berufshaftplichtversicherung). Die Anspruchsgrundlagen dafür finden sich direkt in der Insolvenzordnung, und zwar in den §§ 60, 61 InsO.Read more


EU-Kommission bringt viel Bewegung ins Insolvenzrecht

Die EU-Kommission hat heute eine Reihe von Grundsätzen für die nationalen Insolvenzverfahren vorgestellt, mit denen der Schwerpunkt von der Abwicklung auf die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potentiell rentablen Unternehmen verlegt werden soll.

Mit der heute angenommenen Kommissionsempfehlung soll ein kohärenter einheitlicher Rahmen für das einzelstaatliche Insolvenzrecht ermöglicht werden. Read more


Ching, Chang, Chong ...

... Insolvenzecht schlägt Arbeitnehmerschutz.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. Februar 2014 im Verfahren 6 AZR 301/12 entschieden, dass die Kündigung durch den Insolvenzverwalter während der Elternzeit mit kurzer Frist möglich ist.Read more


Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung

Frisch aus der Post und frisch erschienen: MüKo-InsO Bd. 2 3. Aufl.

Rechtzeitig zum Feiertag habe ich die gerade erschienene 3. Auflage des zweiten Bandes des Münchener Kommentars zur Insolvenzordnung  aus der Post geholt.

Seit der ersten Auflage einer meiner Lieblingskommentare (auch wenn die Kommentierung zur InsVV im vor kurzem erschienenen ersten Band reichlich dünn ist).

Nach dem ersten Durchblättern scheint meine "Vorfreude" gerechtfertigt; ob sich dieser Eindruck bestätigt, wird die weitere Arbeit mit dem Werk zeigen.

Apropos Vorfreude: Der Vahlen-Verlag hat für das 2. Quartal 2014 eine Neuauflage des Uhlenbruck angekündigt; und da liegt die Latte sehr hoch, wie ich finde.