LLP auf deutsch: PartGmbB - Haftungsbeschränkung für Freiberufler

Als die Welt noch in Ordnung war, hießen Anwaltskanzleien "Meier & Partner" und waren - ohne das jemand besonders darüber nachgedacht hätte - Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).

Mit der Einführung des "Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG)" wurde es schwieriger, denn seither durfte (von Altfällen abgesehen) nur noch diese neue Rechtsform "& Partner" heißen.

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