Neue Strategie für Geschäftsführer insolventer Unternehmen (BGH)

Heute hatte ich endlich Gelegenheit, mich intensiver mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18.11.2014 in der Sache II ZR 231/13 zu befassen, das für den einen oder anderen Geschäftsführer einer Gesellschaft in der Krise das Leben leichter machen dürfte.

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Mit dieser Excel-Tabelle können Sie prüfen, ob aus geleisteten Zahlungen Ansprüche auf Geschäftsführerhaftung entstehen.

§ 64 des Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) regelt die Haftung für bestimmte Verfügungen, die der (faktische) Geschäftsführer in der Krise der Gesellschaft vorgenommen oder zugelassen hat. Im Gesetz heißt es dazu:

"Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden.
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