Das Gesetz über die Insolvenzstatistik von 2011 hat nun tatsächlich erste Ergebnisse geliefert – außer dem nicht ganz unerheblichem Aufwand für die Verwalter und Ärger mit der Technik. Nämlich Details zu den Insolvenzverfahren die im Jahr 2012 eröffnet und bis 31.12.2016 beendet wurden.

Das statistische Bundesamt hat dazu am 28.03.2018 eine Pressemeldung veröffentlicht; außerdem gibt es eine 44seitige Veröffentlichung (die allerdings zu einen großen Teil aus Hinweisen und den Formularen besteht) und die Tabellen im Excel-Format.

Rund 17.000 im Jahr 2012 eröffnete Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Vier Jahre Laufzeit sind für ein ausgewachsenes Insolvenzverfahren nicht besonders viel – jedenfalls wenn es um Unternehmen geht; vermutlich sind kleinere bzw. einfachere Unternehmensinsolvenzen etwas überrepräsentiert. Interessant sind die Ergebnisse aber allemal.

Überrascht hat uns, dass nur 4,24% der Unternehmen erhalten wurden (beispielsweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung) – das waren gerade mal 521 Unternehmen. Allerdings konnten hierdurch 11.560 Arbeitsplätze erhalten werden.

impulse-Karte Unternehmen sanierenKlar, nicht alle Unternehmen lassen sich retten und viel zu oft wird das Verfahren eröffnet, wenn wirklich gar nichts mehr zu machen ist und auch nur deshalb, weil eine Krankenkasse oder das Finanzamt den Antrag stellt. Aber wir hätten trotzdem mit einer deutliche höheren Rettungsquote gerechnet.

Und falls es sich noch nicht herumgesprochen hat: Wir sind auf den Verkauf von Unternehmen spezialisiert – auch aus der Insolvenz.

Interessant – wenn auch nicht überraschend – fanden wir weiter, dass an Insolvenzgläubiger insgesamt 319 Mio. € verteilt wurden und an absonderungsrechte Gläubiger 399 Mio. €. Während die Quote für Insolvenzgläubiger damit nur bei 2,6% lag, betrug sie einschließlich den befriedigten Absonderungsrechten immerhin 5,6%. Wenn man nur die Unternehmen betrachtet, lag die Quote für alle Gläubiger bei 4,1% und für die absonderungsberechtigten Gläubiger bei 8,9%.

Was bedeutet das? Absonderungsrechte sind bestimmte Sicherungsrechte (§§ 50 InsO ff.). Klassiker sind Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen und das Vermieterpfandrecht. Insbesondere Banken stehen also weniger schlecht da, als die anderen Gläubiger. Oder wie Bertold Brecht schon Macheath sagen ließ:

„Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“

Mein ganz persönlicher Tipp: machen Sie Geschäfte vornehmlich mit Unternehmen aus den Branchen „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (Deckungsquote im weiteren Sinne 43,2%), „Finanzdientleistungen“ und „Beteiligungsgesellschaften“ (jeweils 42,0%) sowie „Herstellung von Möbeln“ (40,7%) – nicht zu verwechseln mit Unternehmen aus der Branche „Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel)“ – da liegt die Quote nämlich nur bei 25,9%.