Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters (Text leicht angepasst):

„Es folgte eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit. Unternehmensgegenstand der Einzelunternehmung war der Internethandel mit Elektro-  und Unterhaltungsgeräten einschließlich Zubehör, Hard- und Software; erlaubnisfreie Transporte, Im- und Export, Handel mit Möbeln sowie Matratzen.

Zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit wurde hauptsächlich ein Internethandel über eine bekannte polnische Internetverkaufsplattform betrieben. Dabei wurden diverse Elektroartikel (Handys, Fernseher, Mikrowellengeräte etc.) verkauft, die der Schuldner zuvor über die Internetplattform ebay ersteigert hatte.

Der Schuldner erklärte, dass mit allen anderen selbstständigen Tätigkeiten – insbesondere mit dem Internethandel – nicht die erhofften Umsatzerlöse erzielt werden konnten.“

Obwohl das IFH Institut für Handelsforschung davon ausgeht, dass der reine Onlinehandel in den kommenden 6 Jahren seine Umsätze von 27 auf 77 Mrd € fast verdreifachen wird, klingt die Idee für mich vorsichtig formuliert „ambitioniert“ – immerhin sollte sich nach der reinen Lehre bei (fast) vollkommenen Märkten so etwas wie ein Gleichgewichtspreis bilden.

Aber ich kann mich täuschen – irgendwas geht schließlich immer. So wie das Beispiel neulich, von dem gewitzten Anbieter der IKEA-Sachen zum doppelten Neupreis auf eBay verkauft – und damit scheinbar Erfolg hat.