Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) und sein Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung haben ihren Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen des mit dem ESUG in § 270b InsO eingeführten „Schutzschirmverfahrens“ veröffentlicht.

Dieser kann hier heruntergeladen werden.

Der Leitfaden ist ordentlich gemacht, dennoch sehe ich schon eine Flut halbgarer Insolvenzpläne nach Baukasten auf mich zurollen, die so schlecht gemacht sind, dass am Ende doch nur die Verfahrenseröffnung bleibt.

Na ja, mir soll es recht sein. Die Realisierung von Haftungsansprüchen gehen den Planverfasser ist ja auch ein ganz interessantes Betätigungsfeld
😉