Jessica Schwarzer beschäftigt sich auf handelsblatt.de mit dem Segment der Mittelstandsanleihen und stellt in dem insgesamt gut gemachten Artikel fest: „Wieder werden Privatanleger geprellt, wieder gehen Firmen an den Markt, die dafür nicht reif sind oder – schlimmer noch – unseriös sind“ (vielleicht soll es auch ein Zitat sein, dass ist leider nicht ganz klar).

Fakt ist, dass eine ganze Reihe von Emittenten insolvent geworden sind (getgoods, FFK Environment, HKW, S.A.G. Solarstrom) und die Anleger mit großer Wahrscheinlichkeit allenfalls eine eher niedrige Quote auf ihre Anteile bekommen werden.

Allerdings darf man eben auch nicht vergessen, dass es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt. Anleihen sind wie Aktien grundsätzlich Risikoprodukte. Geld wird gesammelt, um große und in der Regel riskante Projekte realisieren zu können und dennoch das Verlustrisioko für den Einzelnen überschaubar zu halten. Am klarsten wird das, wenn man sich die „klassischen“ Geschäftszweige von Actiengesellschaften anschaut:  Eisenbahnen, Stahlwerke, Werften etc.

Und es gibt – wie auch Frau Schwarzer schreibt – einen einfachen Grund gibt, warum die versprochenen Zinsen bei Mittelstandsanleihen bei zwischen 4,0% und 11,25% p.a. liegen (weit über der durchschnittlichen Dividende von klassischen Finanzanlagen): das höhere Risiko.

Einer der Kommentatoren des Artikels schreibt denn auch:

„Ist so, war so, wird immer so sein: Gier frisst Hirn!
Zahle bei meiner Bonität, für einen variablen Immokredit, bei einer Sparkasse sagenhafte 0,77% p.A. Wenn ein Schuldner „freiwillig“ >7% zahlt, sollte jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein, wie es um dessen Bonität bestellt ist!“

Anleger, die nicht genug Informationen (und manchmal Wissen) haben, kaufen Dinge, die sie nicht verstehen.

Der fast reflexartige Ruf nach mehr „Regulierung“ geht, wie ich meine, vollkommen am Problem vorbei. Das haftungs- und strafrechtliche Instrumentarium reicht in den Fällen aus, in denen sich Emittent oder Vermittler unlauter verhalten hat.

Wer aber Produkte erworben hat, deren Risiken er hätte erkennen können, hat sich einfach „verspekuliert“. Nicht ohne Grund wird beim Unternehmenskauf vorher eine aufwendige Prüfung durchgeführt, die so genannte Due Diligence, und wenn sich dabei der vermeintliche Prinz als Frosch entpuppt, hilft eben nur, Abstand von der Investition zu nehmen.

Nachtrag am 17.01.2014: 
Einen guten und differenzierten Beitrag zur Regulierung bei Genussrechten/Genussscheinen hat Prof. Dr. Tim Drygala heute für LTO geschrieben.