Der Mandant hat mich um Hilfe gebeten, Ansprüche gegen einen Anwalts“kollegen“ geltend zu machen. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ein Anwalt hat einen Mandanten, mit dessen Selbständigkeit es nicht so gut läuft und der sich mit seinen Mitgesellschaftern streitet.
In dieser Situation gründet der Anwalt mit seinem eigenem Geld (25.000,00 €) eine GmbH und wird deren Alleingesellschafter. Diese GmbH übernimmt das Unternehmen des Mandanten und führt es fort, der Mandant wird Geschäftsführer.
Gleichzeitig wird zwischen GmbH und Anwalt ein Beratungsvertrag mit einer festen Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Während dieser Zeit soll der Anwalt jeden Monat ein Pauschalhonorar von 5.000,00 € pro Monat plus MWSt bekommen; was er dafür tun muss, ist nicht genau definiert.
Der Mandant unterschreibt alles, was der Anwalt ihm vorlegt. Er sagt, er hätte seinem Anwalt vollkommen vertraut (und vielleicht hat er auch nicht alles verstanden).
Nach einem Jahr verkauft der Anwalt dem Mandanten die Anteile zum Nennwert von 25.000,00 €. Bis dahin hat die Gesellschaft nur Verluste gemacht. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zu diesem Zeitpunkt rd. 34.000,00 €.
Bis zum Verkauf hat die Gesellschaft 30.000,00 € an den Anwalt gezahlt. Allzu viel hat der Anwalt für sein Geld wohl nicht gemacht. Allenfalls gab es ein paar Telefonate. Er sieht es natürlich anders.
Kurze Zeit nach dem Verkauf ist die GmbH pleite. Der Mandant sagt, der Anwalt habe Kontovollmacht gehabt und alle Überweisungen an sich selbst eigenhändig vorgenommen. Die Buchhaltung hat ein mit dem Rechtsanwalt verwandter Steuerberater gemacht.
Der Mandant sagt weiter, er hätte beim Kauf der Anteile gar nicht gewusst, wie schlecht die Gesellschaft dasteht. Alle Unterlagen wären ihm erst nach dem Verkauf der Anteile übergeben worden, diese habe vorher de Anwalt in seiner Kanzlei aufbewahrt.
Er fühlt sich „betrogen“, weil es dem Anwalt nur darum gegangen sei, doppelt abzukassieren.
Ein Verstoß gegen die Kapitalaufbringungsvorschriften bei der GmbH liegt auf der Hand. Aber ich habe auch ein Störgefühl, was die Berufspflichten des „Kollegen“ angeht und grüble, wie ich ihn am besten packen und ihm die Hammelbeine langziehen kann.
Was meinen Sie? Ich freue mich über Kommentare.
4 Comments
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Ich grüble über eine Interessenkollision nach (Mehrheitsgesellschafter einer GmbH OHNE Geschäftsführer zu sein einerseits – verkammerter Freiberufler andererseits). Mhh, schwierig….
Eine hübsche Gemengelage 🙂
Als Ermittler auf der privaten Seite würde ich mich aus diesem Fall heraus halten.
Die Gründe: Es ist für mich nicht ersichtlich, wer hier der „Gute“ ist, vielmehr haben sich hier zwei vom gleichen Kaliber getroffen. Der Mandant wollte ursprüglich mit diesem Winkelzug des nunmehr gegnerischen Anwaltes die Mitgesellschafter ausbooten. Im Nachzug wird er Geschäftsführer der neuen GmbH und will dann angeblich nicht wissen, wie es um die Firma steht?? Das scheint mir doch sehr unwahrscheinlich.
5000 € Beraterhonorar? Wenn die GmbH mit einer Gewinnerzielungsabsicht gegründet worden wäre, bräuchte es für einen Gesellschafter kein Beraterhonorar, er hat ja die Gewinnausschüttung. Vielmehr wollte er (der Anwalt) sichergehen, zu seinem Geld zu kommen. Es war für beide von Anfang an klar, die GmbH würde diesen Gewinn nicht erzielen.
Die Sache hat ein „Gschmäckle“ und ich würde mich da nur ungern vor den Karren spannen lassen.
Da dürfte sich auf jeden Fall der Insolvenzverwalter freuen. Haftung des Veräußerers für Unterbilanz und Rückforderung der monatlich gezahlten 5.000 € dürfte ebenfalls gute Aussichten haben. Ich würde den Fall auch übernehmen. Wenn der Gegner kein Anwalt wäre, würde es die Frage sicher erst gar nicht geben. Sonst würde es ja nie Rechtsstreitigkeiten gegen Anwälte geben.
Vielen Dank für die Anmerkungen, Börni, Andreas und R24.
Ich werde weiter berichten, wie der Fall sich entwickelt und wie das Gericht entscheidet.