An mehreren Stellen habe ich jetzt schon etwas über das neu gestartete Angebot von SmartLaw gelesen.
Das ist – grob gesagt – eine Internetseite, auf der man aus seinen Angaben und Antworten auf vorgegebene Fragen Verträge machen kann (im Moment sind allerdings erst drei Vertragstypen im Angebot).
Die Idee ist, gelinde gesagt, nicht neu. Vorreiter der „automatisierten Vertragserstellung“ in Deutschland ist janoLaw, die es immerhin schon seit 2000 gibt.
Nach allem was ich gesehen habe, sind die Verträge die dabei herauskommen in Ordnung. Gute Standardlösungen für Standardprobleme.
Die vom DeutschenAnwaltVerein in Auftrag gegebene Zukunftsstudie Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030 (pdf) enthält zwei interessante Textstellen (beide auf Seite 22), die meiner Meinung nach zutreffend wiedergeben, wohin die Reise geht.
Dort heißt es:
„Der Stellenwert standardisierten anwaltlichen Wissens sinkt, da die Transparenz von Rechtswissen die Standardisierung erhöht und die Preise sinken lässt.“
„Neue Online-Anbieter verlagern standardisierbare Leistungen der Beratung und der Vermittlung von Anwälten ins Internet. Dadurch werden traditionelle Marktsegmente erodieren und sich die Rolle des Anwalts hin zu mehr Beratungstätigkeit verändern.“
Wenn Sie mich fragen, ist das großartig.
Wir Rechtsanwälte sind doch keine dressierten Affen, die nach ein paar Fragen für kleines Geld einen juristischen Standardtext auswerfen und wir wollen (sollten) von unseren Mandaten auch nicht dafür bezahlt werden, dass wir ihnen in eigenen Worten erzählen, was in einem Lehrbuch steht.
Unser Geschäft ist es doch, gemeinsam mit unseren Mandanten Strategien und Lösungen zu entwickeln und ihnen in unüberschaubaren Situationen zur Seite zu stehen. Eben Berater und Begleiter.
Das hat etwas mit Kreativität mit Erfahrung und mit nicht standardisierbarem Wissen zu tun – je mehr „Standardkram“ dabei wegfällt, um so besser.