„Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“
Berthold Brecht, aus „Die Dreigroschenoper“

Der Bankjustiziar rief mich an – informell zwar, aber unter Wahrung des Bankgeheimnisses.

Ein Anwalt habe bei seiner Bank Schulden von über 200.000 €. Er zahle nicht und reagiere auch nicht, praktiziere aber munter weiter. Ob ich nicht eine Idee habe, was er tun könne.

Nun sind Erpressungen nicht mein Spezialgebiet, aber aus § 14 Abs. 2 Nr. 7 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ergibt sich schon ein gewisses Drohpotential, denn die Vorschrift bestimmt, dass die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen ist, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist – es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind.

Dass die Gerichte hier recht streng sind, zeigt zum Beispiel der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. Dezember 2014 in der Sache AnwZ (Brfg) 19/14 in dem das Gericht ausführt, dass schon „dass ein Anwalt ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt, ein Indiz für einen Vermögensverfall darstellen [kann], auch dann, wenn es danach nicht zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt.“

Für die Bank ist das aber auch nicht toll, denn ohne Zulassung kann der Kollege seine Schulden bestimmt nicht zurückzahlen und falls die Bank doch noch etwas herauspresst, hat sie mit etwas Pech auch noch selbst die Voraussetzungen für eine Insolvenzanfechtung geschaffen und muss das gute Geld an den Verwalter herausgeben.

Sanierungsexperte Volker Beissenhirtz, der ehrenamtlich für die Anlaufstelle für Anwälte in Not tätig ist, schätzt übrigens, „dass etwa 10% aller Kollegen ein Einkommen haben, das unter dem Existenzminimum liegt.“

Die Insolvenzquote bei Rechtsanwälten liegt zwischen 0,1 % und 0,2 % – das sind bei den derzeitigen Zulassungszahlen zwischen 160 und 320 Kollegen. Und es trifft große Kanzleien, mittelgroße Kanzleien und Einzelanwälte (Quellen finden Sie in den Folien zu meinem Vortrag Bausteine und Werkzeuge für das Kanzleimanagement).

Ich habe dem durchaus wohlwollenden Mann von der Bank übrigens geraten, einfach unangemeldet bei dem Kollegen vorbeizufahren und das Gespräch zu suchen – so lässt sich am ehesten eine Lösung finden.

Und dem Kollegen würde ich am liebsten zurufen, „beweg‘ Dich, Aussitzen bringt nichts!“