Seit dem 15. Mai 2013 gibt es den „Investitionszuschuss Wagniskapital“.

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Damit erhalten Investoren, die Gesellschaftsanteile an „jungen innovativen Unternehmen“ (nicht älter als 10 Jahre, höchstens 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen €) erwerben und voll an Chancen und Risiken beteiligt sind, 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb als Zuschuss zurückerstattet.

Weitere Voraussetzungen sind, dass der Investor dem Unternehmen mindestens 10.000 € zur Verfügung stellt und die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. Außerdem muss der Antrag zwingend vor Abschluss des Beteiligungsvertrages gestellt werden; geschieht dies nicht, ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Das Antragsverfahren läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das auch schon das Marktanreizprogramm zum Rußpartikelfilter abgewickelt hat.

Weitere Informationen sind  auf der Internetseite des BAFA zu finden. Oder Sie fragen uns.