Die Legal Tribune Online setzt sich mit Sinn oder Unsinn von kombinierten BWL-Jura Studiengängen auseinander.

Die Idee hat zweifellos Charme, aber meine anfängliche Begeisterung hat in den letzten Jahren doch den einen oder anderen Kratzer bekommen.

2000 hatten wir den ersten Praktikanten, der in Rostock ein Studium zum Diplom-Wirtschaftsjuristen absolvierte. Dieser war allerdings leider ebenso nett wie von Fachwissen unbelastet. Mein (Vor)Urteil war klar: in diesem Studium wird das Eine zu Lasten des Anderen vernachlässigt.

Seither habe ich mit verschiedenen Kollegen zusammengearbeitet, die eine dieser Zwitter-Ausbildungen hinter sich haben und meine Vorurteile teilweise revidiert. Mein ganz persönliches Resümee: es gilbt solche und solche, genau wie bei Nur-Juristen und Nur-Kaufleuten eben auch.

Insgesamt glaube ich aber, dass es utopisch ist, in einem kurzen Studium auch nur halbwegs ein Verständnis& für die beiden Bereiche vermitteln zu können. Ein solches Wissen muss langsam reifen. Alles nur einmal gehört zu haben hilft einem überhaupt nicht, wenn man später Probleme lösen soll.

Besser als den oberflächlichen Rundumblick ist, die Ausbildung auf bestimmte Fragestellungen zu fokussieren und diese dann umfassend betriebswirtschaftlich und juristisch zu beleuchten – eben eine Ausbildung zum Spezialisten. Die Insolvenzverwaltung ist ein Paradebeispiel dafür und ich glaube, eine der Interessantesten Bereiche, in denen Wirtschaftsjuristen tätig sein können.

Ob man dafür allerdings neue Studiengänge braucht, weiß ich nicht. Besser ist wahrscheinlich, die vorhandenen „aufzubohren“.

Juristen werden zwar immer noch – entgegen aller Anforderungen des Marktes – zum „Schweizer-Messer der Jurisprudenz“ ausgebildet, aber auch das wird sich ändern (lassen) – notfalls durch ein universitäres Zusatzmodul, mit dem die Wartezeit bis zum Referendariat überbrückt werden kann.

In den Wirtschaftswissenschaften ist das viel gebräuchlicher. Schon als ich vor über 20 Jahren Wirtschaftswissenschaften studiert habe, musste ich reichlich Schuld- und Sachenrecht, Gesellschaftsrecht und Abgabenordnung lernen.

Damit würde auch der große Wermutstropfen für die Absolventen der Zwitter-Studiengänge entfallen – die (noch) fehlende Marktgängigkeit ihrer Ausbildung.