In der Stellenanzeige heißt es:

„Wir suchen für unsere Gesellschaften mehrere Treuhand Geschäftsführer und Gesellschafter. Auch für Hartz 4 Empfänger geeignet. Kein Risiko, keine Investitution dank Treuhandvertrag. Anwaltlich und Notariell Bescheinigt.

Unsere Auftraggeber möchten Anonym eine Gesellschaft Gründen und wir Realisieren diesen Wunsch. Sie erhalten von uns 500,00 € Monatlich für den Geschäftsführer und wenn Sie beides übernehmen, erhalten Sie 1.000 € pro Gesellschaft. Es ist möglich, das Sie bis zu 4 Gesellschaften Gründen können.

Bitte Informieren Sie sich genaustens über die Tätigkeit als Treuhand Geschäftsführer oder Gesellschafter. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.“ 

Einschließlich Rechtschreibfehlern übernommen von Kalaydo

Auf der Internetseite der Treuhand Gesellschaften AG aus Österreich wird es auch nicht besser (auch die Rechtsschreibung ist offensichtlich jenseits der Alpen eigenwillig):

„Unsere Gestellten Geschäftsführer und Gesellschafter, erhalten bevor der Notartermin stattfindet und die Firma Gegründet wird, eine Haftungsausschlusserklärung vom Eigentümer und uns Unterzeichnet. 

Der Geschäftsführer wird für den Treuhandgeber die Firma bei einem Notar Gründen, eine Gewerbeanmeldung vornehmen und ein oder zwei Bankkonten auf die Gesellschaft Eröffnen. […]

Wir möchten Sie darauf Aufmerksam machen, das Sie Ihre Gesellschaft Ordnungsgemäß zuführen haben, denn unsere Gestellten GF und GS Haften nicht für Schulden.

Im Falle einer Insolvenz, ist der Treuhänder Verpflichtet die Haftungsausschlusserklärung dem Insolvenzgericht zur Verfügung zustellen und sein Amt als GF oder GS Niederzulegen.“

Aber angesichts dieser Aussichten kann man darüber vielleicht hinwegsehen:

„Einige unserer Geschäftsführer, Verdienen Monatlich 4-5.000,00 EUR und müssen dafür nichts tun.“

Also, ich finde, das klingt super. Zumal der Kollege „Geschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Fischer“ als Ansprechpartner genannt ist. Die angegebenen Kontaktdaten gehören zwar zum Relocation Service Kristina Alex in Berlin, aber das hat sicher nichts zu bedeuten.

Und für die genannten „Hartz 4 Empfänger“ stellt sich auch nicht das Problem, dass etwas pfändbar wäre, wenn der Haftungsausschluss nicht gilt. Und zur Not, bietet der Laden ja auch gleich „Insolvenzverfahren in England“ an. Bleibt unter anderem das Problem mit 261 StGB, aber da sollte man vielleicht nicht zu pingelig sein – oder?

Nachtrag vom 13.11.2013:
Stellenanzeige wurde deaktiviert.