1a-Spezial-Baumfäller und nutzenorientierte Vergütung

Das Niedersächsische Naturschutzgesetz erlaubt das Bäumenfällen nur zwischen September und April. Uns war also klar, Anfang Oktober würde es Brennholz geben.

Der "1a-Spezial-Baumfäller" (Eigenwerbung) kam, durchschritt den Garten, musterte die Bäume, machte sich Notizen und beäugte alles noch ein paar Mal, hielt Rücksprache wegen der benötigten Maschinen und gab ein Angebot zu einem Festpreis ab.

Eingeplant hatte er fünf Stunden. Am Abend des zweiten Tages war die Arbeit aber noch immer nicht ganz getan und der Spezial-Baumfäller verzweifelt. Nachdem er sich erholt hatte, schrieb er:Read more