Symbolbild Berlin

Regierungsentwurf zur Anfechtung: Stundung künftig ungefährlich

Die vermeintlich unerträgliche Gerechtigkeitslücke in der Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung des § 133 InsO führt seit geraumer Zeit an der einen oder anderen Stelle zu Aufregung. Wir hatten uns dem Thema schon mehrfach gewidmet, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen eines später insolventen Rechtsanwaltes zu seinem Versorgungswerk.

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