Ach so, keine Wiedervorlagen (123.158 € gespart)

Der Insolvenzverwalter hatte meinen Mandanten angeschrieben und behauptet, er habe von der Schuldnerin Leistungen in anfechtbarer Weise erhalten (was wohl nicht ganz von der Hand zu weisen war). Er möge doch bitte zügig einen niedrigen sechsstelligen Betrag überweisen (§ 143 InsO in Verbindung mit §§ 129, 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO).

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