Neuer "Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht" und 15 statt 10 Stunden Pflichtfortbildung

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat den Nikolaustag genutzt, um an der Fachanwaltsordnung herumzubasteln.

Herausgekommen ist, dass die Pflichtfortbildungsstunden für Fachanwälte von bislang 10 auf 15 Stunden angehoben werden; von diesen 15 Stunden können 5 Stunden im Wege des "Selbststudiums" erfolgen.Read more