Hamburg

BGH zeigt Weg zur anfechtungsfesten Direktzahlung

Wenn dem Auftragnehmer die Pleite droht, ist guter Rat teuer.

Die Direktzahlung vom Auftraggeber an Lieferanten des Auftragnehmers ist heikel, da diese regelmäßig angefochten werden kann, wenn der Auftragnehmer später insolvent wird. Für den Lieferanten bedeutet das, dass er die Ware herausgegeben hat, aber die vom Auftraggeber erhaltene Zahlung wieder an den Insolvenzverwalter der Auftragnehmerin herausgeben muss.

Nun hat der Bundesgerichtshof im gestern veröffentlichten Urteil vom 17. Juli 2014 zu IX ZR 240/13 gezeigt, wie eine Direktzahlung anfechtungsfest funktioniert und damit ohne Risiko für den Lieferanten.Read more