Blick auf Innenhof

Insolvenzverwalter verklagen, aber richtig!

Auch Insolvenzverwalter machen gelegentlich Fehler.

Zu den Klassikern gehört, dass der Insolvenzverwalter Drittrechte von Gläubigern nicht beachtet oder nicht richtig abrechnet. Ein weiterer, relativ häufiger Fall ist, dass der (vorläufige) Insolvenzverwalter Verbindlichkeiten begründet - z.B. Ware bestellt - die er dann später nicht mehr zahlen kann.

Da die Masse meist nichts hat, ist es für den, der den Schaden hat, interessant, den Insolvenzverwalter persönlich in Anspruch zu nehmen (bzw. seine Berufshaftplichtversicherung). Die Anspruchsgrundlagen dafür finden sich direkt in der Insolvenzordnung, und zwar in den §§ 60, 61 InsO.Read more